FSV - Tiefbauarbeiten GW-Gräfstraße

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuen Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sin diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Gleichrichterwerk Gräfstraße.
Die Leistungen umfassen:
— Tiefbauarbeiten für die Gründung des Gleichrichterwerks Gräfstraße

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-05 Auftragsbekanntmachung
2019-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Referenznummer: VGF 195/18
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuen Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sin diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Gleichrichterwerk Gräfstraße. Die Leistungen umfassen: — Tiefbauarbeiten für die Gründung des Gleichrichterwerks Gräfstraße
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
E-Mail: v.jungic@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921322315 📞
Fax: +49 6921323336 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=rYC34YceoZM%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-542263
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen; (2) Eignungsnachweis Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o.g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen; (3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen; (4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen; (5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden; (6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 14.1.2019 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet; (7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann; (8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe; (9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG); (10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen; (11) Je Bieter ist die Abgabe maximal eines Angebots zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuen Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sin diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Gleichrichterwerk Gräfstraße.
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Die Leistungen umfassen:
— Tiefbauarbeiten für die Gründung des Gleichrichterwerks Gräfstraße
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuen Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750 V angehoben werden. Dafür sin diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Gleichrichterwerk Gräfstraße.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 GWB
124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Die Eignung setzt dabei mindestens Folgendes voraus:
— Mindestkriterium bzgl. Umsatz:
200 000 EUR (netto)/Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.
Mindeststandards:
- Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (inkl.kurzer Beschreibung, Kontaktdaten der Auftraggeber, Zeitraum der Erbringung der Leistung und Auftragswert)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit gem. Nr. 110.1 und 2 ZVB/E-StB für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag von mehr als 250 000 EUR (ohne USt.) in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragsnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Bruttoabrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der vorrausichtl. Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags eine gesonderte Mängelanspruchbürgschaft gestellt werden. Die Gesamtsumme der Sicherheiten für Mängelanprüche beträgt höchstens der Betrag der Sicherheit nach Ziffer 110.1. ZVB/E-Stb.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“). Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III.2.2.1)
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, je 2-fach maximiert p. a. (Betriebshaftpflichtversicherung) sowie 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a. (Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
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III.2.2.2)
Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die Übergabe der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 1.1 ZVB/E-StB verlangen. Nach Ziffer 1.1 ZVB/E-StB besteht für den Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen. Dies erfolgt auch für den Fall, dass während der Auftragsdurchführung nachträglich gebildete Preise nach § 2 VOB/B geprüft werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jungic, Vladimir
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=rYC34YceoZM%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen;
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(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o.g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen;
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(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen;
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(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen;
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden;
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 14.1.2019 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet;
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann;
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(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe;
Mehr anzeigen
(9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG);
(10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen;
(11) Je Bieter ist die Abgabe maximal eines Angebots zulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 237-542263 (2018-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Referenznummer: VGF-EU 195/18
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 117-288195
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 237-542263
ABl. S-Ausgabe: 117

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Tiefbauarbeiten für die Gründung des Gleichrichterwerks Gräfstraße.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-19 📅
Name: Trautmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Salzschlirfer Straße 9
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 117-288195 (2019-06-18)