Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
2) Weitere Auskünfte:
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
— dass ein QM/UM-System (gem. DIN ISO 9001/14001 oder vergleichbar), bzw. ein internes QM/UM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen im Unternehmen eingeführt ist.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.1.3).