Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
0239
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung: Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung: Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über eine Zulassung zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland der Bundesanstalt für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über eine Zulassung zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union für die ausgeschriebenen Versicherungssparten verfügen. Gleiches gilt für den Dritten im Fall der Eignungsleihe. Der Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der Eignungsleihe hat/haben das Vorliegen der Erlaubnis in der Anlage „0239_Angebotsblatt“ auf dem Tabellenblatt „Bestätigungen“ zu erklären. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist die Zulassung /Erlaubnis nachzuweisen.
Der Auftrag wird an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter /Bietergemeinschaft /Dritte im Fall der Eignungsleihe) vergeben, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied /Dritten im Fall der Eignungsleihe gesondert durch Eigenerklärung mittels Formblatt L 124 EU nachzuweisen. Die Eigenerklärung bezieht sich auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ausschlussgründe gem. § 44 VGV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB), Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über angemessenen Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken deutschen und/oder internationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über angemessenen Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken deutschen und/oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften verfügen. Gleiches gilt für den Dritten im Fall der Eignungsleihe. Der Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der Eignungsleihe hat/haben das Vorliegen des Rückversicherungsschutzes in der Anlage „0239_Angebotsblatt“ auf dem Tabellenblatt „Bestätigungen“ zu erklären. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist der Rückversicherungsschutz nachzuweisen.
“Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über angemessenen Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken deutschen und/oder internationalen...”
Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen über angemessenen Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken deutschen und/oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften verfügen. Gleiches gilt für den Dritten im Fall der Eignungsleihe. Der Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der Eignungsleihe hat/haben das Vorliegen des Rückversicherungsschutzes in der Anlage „0239_Angebotsblatt“ auf dem Tabellenblatt „Bestätigungen“ zu erklären. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist der Rückversicherungsschutz nachzuweisen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe oben unter Punkt III.1.1 und III.1.2
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Anwesenheit Dritter ist nicht gestattet
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2023
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3 genannten...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3 genannten link einsehbar (diese pdf-Datei dient nicht zur Erstellung des Angebotes). Dort erfolgt auch die Information über Bieterfragen und ?antworten sowie über Änderungen/Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zur Erstellung des Angebotes ist das Paket der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu verwenden, das auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de (iTWO tender) zum download bereitsteht. Dafür ist eine kostenfreie Registrierung/Bewerbung bei der Vergabe notwendig; diese ist möglich unter dem in Ziffer I.3 genannten link.
Für die Erstellung und Abgabe von Angeboten ist eine (kostenlose) Registrierung auf www.vergabe.bayern.de über ITWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich, soweit diese noch nicht erfolgt ist. Da unter iTWO tender verschiedene E-Vergabe-Plattformen betrieben werden, ist von dort eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Bayern erforderlich. Erst mit der Verknüpfung hat der iTWO tender Zugang den Zugriff auf alle Funktionen der Vergabeplattform Bayern und nur dann ist die Teilnahme bei den Vergabeverfahren des Auftraggebers möglich. Unter? Alle Ausschreibungen? ist die Bewerbung auf die gewünschte Ausschreibung möglich. Dort können die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf den eigenen Rechner heruntergeladen werden. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen.
Die mit dem Angebot und erst nach Angebotsabgabe auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind in der „Aufstellung der einzureichenden Unterlagen“ aufgeführt.
Bieterfragen sind vorrangig über das Fragen-Antworten-Tool bei der Vergabe auf www.vergabe.bayern.de zustellen.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 Kommunikation angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Angebote sind schriftlich in Papierform oder über die e-Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB oder mit fortgeschrittener elektronischer oder qualifizierter elektronischer Signatur abzugeben. Die Zusendung von Angeboten per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2018/S 156-358550 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 80313658301📞
Fax: +49 80313658310 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
0239
Kurze Beschreibung: Gebäude, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 816637.29 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gebäude, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzlicher Deckungsumfang, Vertragslaufzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-358550
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0239
Titel: Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Maiximilianstr. 53
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 816637.29 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80534 München
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 80313658310 📠
Quelle: OJS 2018/S 210-480657 (2018-10-30)