Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude- und Inhaltsversicherung
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gefordert wird ein Angebot für eine Gebäude- und Inhaltsversicherung für Gebäude und Inhalt der Träger des Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 690 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg🏙️
Ort der Leistung: Uelzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Uelzen Hansestadt Uelzen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäude- und Inhaltsversicherung für Gebäude und Inhalt der Träger des Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 690 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, soweit nicht der Versicherer oder der Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertrag 3 Monate vor Ablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, soweit nicht der Versicherer oder der Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertrag 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Eigenerklärungen werden gefordert:
— Erklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eigenerklärungen werden gefordert:
— Erklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen,
— Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht,
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Erklärung, dass ich/wir nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind (nach den §§ 129, 129a, 129 b (Bildung Krimineller und terroristischer Vereinigungen) und nach den §§ 261, 263, 264 Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie § 370 Abgabenordnung (Geldwäsche, Betrug, Bestechung u. a.),
— Erklärung, dass die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen erforderlichen beruflichen Befähigungen haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen werden gefordert:
— Erklärung zur nachgekommenen Zahlungsverpflichtung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen werden gefordert:
— Erklärung zur nachgekommenen Zahlungsverpflichtung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Erklärung, dass über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Erklärung, dass ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n),
— Erklärung, dass ich/wir keine schweren Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit.
Als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe/n, bzw. beteiligen werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Uelzen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Raum 416
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei dem Öffnungsverfahren sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bestimmen sich nach dem GWB und der VgV. Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich beim...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bestimmen sich nach dem GWB und der VgV. Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Insbesondere wird auf die Frist des §160 Abs. 4 GWB verwiesen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (verkürzte Frist 10 Kalendertage) nach Absendung der Information an die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, geschlossen werden (§134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 202-459837 (2018-10-17)