Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung

Stadt Leinfelden-Echterdingen

Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 3 Losen
2 Lose Unterhaltsreinigung ca. 8 600 m Grundfläche und ca. 1,557 Mio. m Jahresreinigungsfläche
1 Los Glasreinigung ca. 2 450 m Glasfläche / Jahresreinigungsfläche

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-04 Auftragsbekanntmachung
2019-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 3 Losen 2 Lose Unterhaltsreinigung ca. 8 600 m 1 Los Glasreinigung ca. 2 450 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büroreinigung 📦
Reinigungs- und Hygienedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leinfelden-Echterdingen
Postanschrift: Bernhäuser Straße 11
Postleitzahl: 70771
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.leinfelden-echterdingen.de 🌏
E-Mail: vergabeamt65@le-mail.de 📧
URL der Dokumente: http://www.leinfelden-echterdingen.de/,Lde/Startseite/Service/reinigungsdienstleistungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-292081
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 3 Losen
2 Lose Unterhaltsreinigung ca. 8 600 m
1 Los Glasreinigung ca. 2 450 m
Geschätzter Gesamtwert: 222 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in der Lindachschule Stetten sowie Sport- und Festhalle Stetten
Ca. 6 550 m
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in der Zehntscheuer Leinfelden-Echterdingen
Ca. 2 050 m
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in der Lindachschule Stetten, Sport- und Festhalle Stetten und Zehntscheuer Leinfelden-Echterdingen
Ca. 2.450 m
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 3-mailge Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Maximal 3-mailge Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lindachschule Stetten, Sport- und Festhalle Stetten
Zehntscheuer Leinfelden-Echterdingen
Leinfelden-Echterdingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
Personenschaden 1 500 000,00 EUR
Sachschäden 1 500 000,00 EUR
Schlüsselverlustschaden 100 000,00 EUR
Bearbeitungsschaden 100 000,00 EUR
Vermögensschaden 100 000,00 EUR
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Für Los 1 Unterhaltsreinigung:
1) Mindestumsatzes des Unternehmens, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in Höhe von mindestens 100 Tsd. Euro Jahresumsatz in der Unterhaltsreinigung (Nettoumsatz)
Für Los 2 Unterhaltsreinigung:
1) Mindestumsatzes des Unternehmens, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in Höhe von mindestens 55 Tsd. Euro Jahresumsatz in der Unterhaltsreinigung (Nettoumsatz)
Für Los 3 Glasreinigung:
1) Mindestumsatzes des Unternehmens, der auf Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in Höhe von 8 Tsd. Euro Jahresumsatz in der Glasreinigung (Nettoumsatz)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis über die in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Mindeststandards:
1) Nachweis über mindestens 15 Mitarbeiter/innen (als jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte in der Unterhaltsreinigung) in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Nachweis über 2 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgängig erbrachten vergleichbare Leistungen in der Unterhaltsreinigung.
1) Nachweis über mindestens 8 Mitarbeiter/innen (als jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte in der Unterhaltsreinigung) in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
1) Nachweis über mindestens 5 Mitarbeiter/innen in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche in der jeweils jahreszeitlichen Ausführung der Glasreinigung (Zeitraum Frühjahr – Herbst) überwiegend, d. h. über einen längeren Zeitraum zusammenhängend in der Glasreinigung tätig sind;
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2) Nachweis über 2 Referenzen über in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgängig erbrachten vergleichbare Leistungen in der Glasreinigung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-21 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Hochbau und Immobilien Abteilung Vergabe
Internetadresse: www.leinfelden-echterdingen.de 🌏
Dokumente URL: http://www.leinfelden-echterdingen.de/,Lde/Startseite/Service/reinigungsdienstleistungen.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 128-292081 (2018-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 047-108315
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 128-292081
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in der Lindachschule Stetten sowie Sport- und Festhalle Stetten ca. 6 550 m
Beschreibung der Optionen: Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung in der Zehntscheuer Leinfelden-Echterdingen ca. 2 050 m
Glasreinigung in der Lindachschule Stetten, Sport- und Festhalle Stetten und Zehntscheuer Leinfelden-Echterdingen ca. 2 450 m

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-01 📅
Name: everclean! GmbH Untere Raumühle 2 71111 Waldenbuch
Postort: Waldenbuch
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Name: S.C.O. Gebäudereinigungs GmbH Fabrikstraße 26 73207 Plochingen
Postort: Plochingen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
6
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 047-108315 (2019-03-04)