Gebäudereinigung Grafenwöhr

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg

Gebäudereinigung Grafenwöhr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 6001557071-BwDLZ Amberg
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung Grafenwöhr”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberpfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg
Postanschrift: Kümmersbrucker Straße 1
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzambergbeschaffung@bundeswehr.com 📧
Telefon: +49 9621-7847-3340 📞
Fax: +49 9621-7847-3349 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=223201 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-02 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 211-482588
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen

“Entfällt”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“5”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt”

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=223201 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen

“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”    Mehr anzeigen

“Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die...”    Mehr anzeigen
Mehr anzeigen (1)
“Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.”

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag”

“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;”
Mehr anzeigen (11)
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”    Mehr anzeigen

“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”

“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.”    Mehr anzeigen

“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht”

“https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html”

“§ 135 Unwirksamkeit”

“https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html”
Quelle: OJS 2018/S 211-482588 (2018-10-29)