Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung im Deutschen Bergbau-Museum Bochum
X-DMT-2018-0020
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigungsleistungen für Deutsches Bergbau-Museum Bochum (DBM) Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigungsarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Objekten des Deutschen Bergbau-Museum Bochum (DBM)” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Automatische Laufzeitverlängerung bei Nichtgebrauchmachung einer Kündigung nach der Festlaufzeit von 3 Jahren in jährlichen Schritten bis zu einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Automatische Laufzeitverlängerung bei Nichtgebrauchmachung einer Kündigung nach der Festlaufzeit von 3 Jahren in jährlichen Schritten bis zu einer Maximalgesamtlaufzeit von 5 Jahren (31.10.2023).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigungsarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasreinigung in verschiedenen Objekten des Deutschen Bergbau-Museum Bochum (DBM)” Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, sind diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(1) Chronologischer Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des Bieters oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des EWMR-Abkommens, in dem der Bieter seinen Sitz hat (Herkunftsland), soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird, kann diese durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorgansiation des Herkunftslandes ersetzt werden. Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer (in der Bundesrepublik Deutschland der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer), bei ausländischen Bietern Unterlagen gem. Artikle 46 der Richtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014.
(3) Aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit der Angabe folgender Risiken und Mindestdeckungsummen: Personenschäden 2 000 000 EUR, Sach- und Umweltschäden 2 000 000 EUR, Vermögensschäden 2 000 000 EUR, Bearbeitungsschäden 1 000 000 EUR, Allmählichkeitsschäden 1 000 000 EUR, Schlüssel- und Codekartenverlust 1 000 000 EUR. Für den Fall, dass die Risiken und Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters nicht den geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen entsprechen, ist dem Angebot eine Erklärung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers (Deckungszusage) und eine Erklärung des Bieters beizufügen, aus denen hervorgeht, dass im Auftragsfall die Anpassung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung an die geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen erfolgt. Die an die geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen angepasste Betriebshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen.
(4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen) (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung für deren Gültigkeit ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein) des für den Bieter zuständigen Finanzamtes.
(5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung für deren Gültigkeit ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein) der Krankenkasse, bei der die meisten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des Bieters versichert sind sowie für geringfügig Beschäftigte von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
(6) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung für deren Gültigkeit ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein) der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft.
(7) Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen gem. § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist wegen eines Verstoß gem. § 123 Abs.1 Ziff. 1-10 und Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist; keine Gründe im Sinne von § 124 Abs. 1 Ziff. 1-9 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen und in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 AEntG i. V. mit § 23 AEntG keine Verstöße vorgelegen haben, die einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Folge haben.
(8) Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, ist diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(9) Ausführliche und aussagekräftige Erklärung/Darstellung der Organisationsstruktur (Organigramm) des Bieters.
(10) Erklärung/Aufstellung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und eine Erklärung/Aufstellung über den Umsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, ist diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(11) Nachweis eines anerkannten und von einer akkreditierten Stelle ausgestellten, gültigen Zertifkats über ein ständig überwachtes System des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) oder eine vergleichbare ausführliche Erklärung/Darstellung. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können. Ausländische Zertifikate und sonstige Nachweise sind in beglaubigter Form vorzulegen.
(12) Nachweis eines anerkannten und von einer akkreditierten Stelle ausgestellten, gültigen Zertifkats über ein ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z. B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig) oder eine vergleichbare ausführliche Erklärung/Darstellung. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können. Ausländische Zertifikate und sonstige Nachweise sind in beglaubigter Form vorzulegen.
(13) Erklärung/Aufstellung von je 3 Referenzen für die Gebäude- und Glasreinigung (unter Angabe des Auftragsgegenstandes, Auftragsvolumen (netto), Auftragsbeginn, der vollständigen Adresse, des Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten), bei denen in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht wurden, die nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Mit der Erklärung bestätigt der Bieter, dass es in den letzten 12 Monaten bei den angegebenen Referenzen nicht zu Rechnungskürzungen/ Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung oder Nichterfüllung gekommen ist.
(14) Erklärung, dass ein verantwortlicher und weisungsbefugter Mitarbeiter des Bieters spätestens 2 Stunden nach Anforderung bei normalem Straßenverkehr beim Auftraggeber ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“(1) Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der vom Bieter abgegebene Eigenerklärungen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu...”
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der vom Bieter abgegebene Eigenerklärungen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu überprüfen. Hierzu wird im Rahmen der Angebotswertung eine gesonderte schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung zur Vorlage der Bescheinigungen ergehen.
(2) Der Auftraggeber wird im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
(3) Der Bieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue‐ und Vergabegesetz NRW (TVgG‐NRW) erforderliche Verpflichtungserklärung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. (4) Bietergemeinschaften müssen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter geführt werden. (5) Bieter haben sich zwingend vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der zu reinigenden Objekte über den Umfang der zu erbringenden Leistung, die örtlichen Gegebenheiten und die Materialien zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einer Objektbesichtigung zwingend erforderlich ist. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Termin für die Objektbesichtigung sind der 13.08.; 14.08. und der 15.8.2018. Die Bieter haben sich für einen der Termine zur Objektbesichtigung rechtzeitig bei der Kontaktstelle unter Ziff. I.1) anzumelden. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass zur Begehung der Baustelle Helme und Sicherheitsschuhe erforderlich sind.
(6) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E‐Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
auf die Vorgaben der §§ 160 ff. GWB wird explizit hingewiesen. Demnach ist ein Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
auf die Vorgaben der §§ 160 ff. GWB wird explizit hingewiesen. Demnach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 148-338823 (2018-07-31)