Ausgeschrieben wird die Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Str. 40, 20099 Hamburg. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Schule mit einer Gesamtreinigungsfläche von 6 340 qm für die Unterhaltsreinigung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gödicke, Uwe
Telefon: +49 40428231386📞
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310686 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hamburg.de/fb/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg für die Zeit vom 7.1.2019 bis auf weiteres.
2018000281”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Str. 40, 20099 Hamburg. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Schule...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Str. 40, 20099 Hamburg. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Schule mit einer Gesamtreinigungsfläche von 6 340 qm für die Unterhaltsreinigung.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 73500
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 128000
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg für die Zeit vom 1.1.2019 bis auf weiteres.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-237577
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Gebäudereinigung in der Heinrich-Wolgast-Schule Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg für die Zeit vom 7.1.2019 bis auf weiteres.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Bogdol Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Poppenbüttler Bogen 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22399
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 73500
Höchstes Angebot: 128000
“Über das neue Bieterportal (www.bieterportal.hamburg.de) können Sie die Vergabeunterlagen kosten- und registrierungsfrei einsehen oder sich für die...”
Über das neue Bieterportal (www.bieterportal.hamburg.de) können Sie die Vergabeunterlagen kosten- und registrierungsfrei einsehen oder sich für die elektronische Angebotsbearbeitung registrieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 224-513056 (2018-11-19)