Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl

Verbandsgemeinde Landstuhl

Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 2 Grundschulen (mit Turnhallen), einer Integrierten Gesamtschule (mit Turnhalle) sowie 2 Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-12 Auftragsbekanntmachung
2019-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Schulen
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 2 Grundschulen (mit Turnhallen), einer Integrierten Gesamtschule (mit Turnhalle) sowie 2 Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Schulen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Landstuhl
Postanschrift: Kaiserstr. 49
Postleitzahl: 66849
Postort: Landstuhl
Kontakt
Internetadresse: http://www.landstuhl.de 🌏
E-Mail: vg@landstuhl.de 📧
Telefon: +49 6371 / 83-130 📞
Fax: +49 6371 / 83-101 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E57757869 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E57757869 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-503830
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 195-441304
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
(1) Zur Kalkulationssicherheit empfiehlt die Vergabestelle dringend die Besichtigung der Objekte vor Angebotsabgabe. Die Vergabestelle bietet Objektbesichtigungen für alle Lose wie folgt an: Datum: 22.11.2018, 13.00 Uhr, Startpunkt: Steinalbhalle, Schulstr. 7, 66851 Bann. Aus organisatorischen Gründen wird die Begehung als Sammeltermin durchgeführt. Interessenten, die Einwände gegen diese Vorgehensweise haben, müssen diese Einwände unverzüglich begründen und in Textform der Vergabestelle zur Kenntnis geben. Interessenten haben sich rechtzeitig per E-Mail: vg@landstuhl.de anzumelden. Nachteile infolge einer versäumten Ortsbesichtigung liegen im Risiko des Bieters. Eigenmächtige Objektbegehungen sind nicht zulässig. Aus organisatorischen Gründen können keine weiteren Termine angeboten werden! (2) Die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Leistungs-Obergrenzen für die Unterhaltsreinigung (einschl. Toleranzwert) dürfen bei der Kalkulation nicht überschritten werden, Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Vergabe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 454 617 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigungsarbeiten in 2 Grundschulen und einer Sporthalle
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in 2 Grundschulen und einer Sporthalle
Geschätzter Wert ohne MwSt: 215 988 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Max. 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigung in einer Integrierten Gesamtschule und einer Sporthalle
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in einer Integrierten Gesamtschule und einer Sporthalle
Geschätzter Wert ohne MwSt: 238 629 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66849 Landstuhl

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass a) sein Betrieb in die Handwerksrolle (für ausländische Bieter: vergleichbare Registrierung) eingetragen ist;
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b) er die vorstehenden Bedingungen bei einer Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschließlich Anlagen) und den Bedingungen der VOL, Teil B (ausgenommenBauleistungen/B), erstellt hat.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Negativerklärung (über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe) entsprechend § 123 und 124 GWB,
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung,
— Unternehmensumsatz pro Jahr für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zu den im Unternehmen beschäftigen Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation),
— mind. 3 Referenzen mit vergleichbarer Leistung,
— Eigenerklärung, daß er ein Qualitätsmanagement praktiziert, insbesondere zur Sicherung und Dokumentation der Reinigungsqualität. Sofern vorhanden, können Zertifizierungen (z. B. RALGütezeichen Gebäudereinigung, DIN EN ISO 9001: 2000 oder gleichwertige Normen) belegt werden.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren erworben wurden, werden anerkannt.
Die Bietereignung kann auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach §50 VgV nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlagerhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Ort des Eröffnungstermins: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsmaß
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität von Organisation und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verbandsgemeinde Landstuhl Abt. 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales und Schulen
Internetadresse: www.landstuhl.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57757869 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Zur Kalkulationssicherheit empfiehlt die Vergabestelle dringend die Besichtigung der Objekte vor Angebotsabgabe.
Die Vergabestelle bietet Objektbesichtigungen für alle Lose wie folgt an:
Datum: 22.11.2018, 13.00 Uhr, Startpunkt: Steinalbhalle, Schulstr. 7, 66851 Bann.
Aus organisatorischen Gründen wird die Begehung als Sammeltermin durchgeführt.
Interessenten, die Einwände gegen diese Vorgehensweise haben, müssen diese Einwände unverzüglich begründen und in Textform der Vergabestelle zur Kenntnis geben.
Interessenten haben sich rechtzeitig per E-Mail: vg@landstuhl.de anzumelden.
Nachteile infolge einer versäumten Ortsbesichtigung liegen im Risiko des Bieters.
Eigenmächtige Objektbegehungen sind nicht zulässig.
Aus organisatorischen Gründen können keine weiteren Termine angeboten werden! (2) Die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Leistungs-Obergrenzen für die Unterhaltsreinigung (einschl. Toleranzwert) dürfen bei der Kalkulation nicht überschritten werden,
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Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Vergabe.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 220-503830 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in öffentlichen Schulen und Sporthallen.
Gesamtwert des Auftrags: 443 497 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 637183-130 📞
Fax: +49 637183-101 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-115602
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 220-503830
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Gebäudereingungsarbeiten in 2 Grundschulen und einer Sporthalle
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in 2 Grundschulen und einer Sporthalle.
Bezeichnung des Loses: Gebäudereingungsarbeiten in einer Integrierten Gesamtschule und einer Sporthalle
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in einer Integrierten Gesamtschule und einer Sporthalle.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-66849 Landstuhl

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Name: HANSA Gebäudereinigung und Dienstleistung GmbH
Postanschrift: Radeberger Straße 16
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 621-3285930 📞
E-Mail: info@hansa-mannheim.de 📧
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.hansa-mannheim.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 209 859 EUR 💰
233 638 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales und Schulen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: D-55116
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 050-115602 (2019-03-07)