Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Leichlingen – Der Bürgermeister – Amt für Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Am Büscherhof 1
Postort: Leichlingen
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sabine Reichmann
Telefon: +49 211/43077274📞
E-Mail: reichmann@kommunalagenturnrw.de📧
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: http://www.leichlingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.kopart.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Leichlingen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts-und Grundreinigung für ca. 51 400 m Bodenfläche inverschiedenen Objekten.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung📦
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Leichlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung für ca. 15 200 m Bodenfläche inverschiedenen Objekten.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungskontrollen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 60 %
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung für ca. 23 200 m Bodenfläche inverschiedenen Objekten.”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung für ca. 13 000 m Bodenfläche inverschiedenen Objekten.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-203689
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Götz-Gebäudemanagement Nordwest gmbH & Co. KG,
Postanschrift: Hofer Str. 10
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wackler Scrvice Group GmbH & Co. KG,
Postanschrift: Chemnitzer Str. 36
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 094247
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln· Spruchkörper Köln·
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 195-441730 (2018-10-09)