Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lengerich – Der Bürgermeister –
Postanschrift: Tecklenburger Str. 2/4
Postort: Lengerich
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kommunal Agentur NRW GmbH
Telefon: +49 211/43077274📞
E-Mail: reichmann@kommunalagenturnrw.de📧
Region: Steinfurt🏙️
URL: http://www.lengerich.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kommunalagenturnrw.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Stadt Lengerich
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- Grund- und Glasreinigung für ca. 6 600 m Bodenfläche und ca. 1 800 m Fensterfläche in verschiedenen Objekten”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung zweier Objekte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lengerich
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in bestimmten Objekten mit ca. 6 600 m Bodenfläche.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kontrollstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungskontrollen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Objektbesichtigungen finden am 03. + 04.07.2018 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter die teilnehmen wollen,
Müssen sich bis zum 29.6.2018 für...”
Zusätzliche Informationen
Die Objektbesichtigungen finden am 03. + 04.07.2018 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter die teilnehmen wollen,
Müssen sich bis zum 29.6.2018 für einen der beiden Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Siehe auch Bewerbungungsbedingungen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glas- und Rahmenreinigung in zwei Obekten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung: Glas und Rahmenreinigung von ca. 1 800 m Glasfläche in verschiedenen Objekten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33 %
Preis (Gewichtung): 67 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-223683
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in zwei Objekten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prior & Peußner GmbH u. Co. KG,
Postanschrift: Dammstr. 16-20
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Glasreinigung in 2 Objekten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG,
Postanschrift: Ackerstr. 56
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform Subreport Elvis https://www.subreport.de – unter der zuvor genannten Elvis Nr. kostenlos herunterladbar....”
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform Subreport Elvis https://www.subreport.de – unter der zuvor genannten Elvis Nr. kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma Subreport registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber,
Die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind per Post an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden/dort abzugeben oder elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen.
Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung eines Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 9.7.2018 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr, Freitag 8.30 – 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis –Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.2 GWB unzulässig, wenn:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 194-439687 (2018-10-08)