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10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrecht erhalten werden: Personenschäden 2,5 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000 EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden 0,5 000 000 EUR, Schlüsselverlustrisiko 100 000 EUR).