Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebietsentwicklung Südwestlich des Westrings
HAD-Ref. 4078/37
Produkte/Dienstleistungen: Immobiliendienste für Eigenbesitz📦
Kurze Beschreibung:
“Baugebietsentwicklung „Südwestlich des Westrings“ im Treuhandmodell mit Treuhandkonto”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung von Bauland in einem Treuhandmodell mit Treuhandkonto. In dem Entwicklungsgebiet soll ein Wohngebiet mit abwechslungsreichen Bauformen (Geschosswohnungsbau/Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser) sowie ergänzend weitere mischgebietstypische Nutzungen realisiert werden. Dabei sollen auch Flächen für bezahlbaren Wohnraum gesichert werden. Gegenstand der Entwicklung soll auch die notwendige Infrastruktur sein. Neben den Erschließungsanlagen sind auch Anlagen für soziale Infrastruktur (insb. Kindergarten), Spielplätze und Grünflächen Teil der Gebietsentwicklung.
Das Entwicklungsgebiet ist im Regionalen Flächennutzungsplan bereits als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Das Vertragegebiet steht nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt, überwiedend steht es im Eigentum mehrere privater Eigentümer. Für die Entwicklung des Gebietes (Südwestlich des Westrings) ist neben der Aufstellung der erforderlichen Bebauungspläne auch ein Umlegungsverfahren erforderlich. Der Treuhänder wird nach Maßgabe dieses Vertrages ein Umlegungsverfahren konzipieren und begleiten und in Abstimmung mit der Stadt ein oder mehrere Bauleitplanverfahren durchführen. Er wird den Erwerb von Grundstücken im Entwicklungsgebiet durch die Stadt vorbereiten und in Abstimmung mit der Stadt durchführen, die notwendigen Erschließungsplanungen und -maßnahmen einschließlich der Schaffung öffentlicher Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Stadt nach Maßgabe dieses Vertrages veranlassen und die städtischen Grundstücke im Entwicklungsgebiet anschließend im Auftrag der Stadt vermarkten und veräußern.
Der Treuhänder wird dabei im vertraglichen Umfang für die Stadt treuhänderisch tätig. Die finanzielle Abwicklung aller Vorgänge erfolgt über ein Treuhandkonto. Der Treuhänder wird sämtliche Leistungen für die Entwicklung des Gebietes zu Lasten des Treuhandkontos vorfinanzieren. Die Kosten werden anschließend mit den Einnahmen aus den späteren Grundstücksverkäufen und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der Treuhänder erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Eine etwaige Unter- oder Überdeckung des Treuhandkontos wird nach Abschluss der Gebietsentwicklung zu Lasten bzw. zu Gunsten des Haushaltes der Stadt ausgeglichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 046-101254
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Gebietsentwicklung „Südwestlich des Westrings“
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Terramag GmbH und GEV AG
Postanschrift: Westbahnhofstraße 36
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
“1) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen. Eine Bewerbergemeinschaft ist verpflichtet, im Auftragsfall die...”
1) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen. Eine Bewerbergemeinschaft ist verpflichtet, im Auftragsfall die Rechtsnorm Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzunehmen;
2) Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Gebietsentwicklung Südwestlich des Westrings – nicht öffnen!“ anzubringen;
3) Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USBStick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt;
4) Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erkärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpa.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoss gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Antraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehende Regeln gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpa.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 184-416738 (2018-09-20)