Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Waren für die Gefangenen an den Nieder-sächsischen Justizvollzugseinrichtungen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) sowie dem Mustervertrag zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.11.2018. Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 31.10.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Haftanstalten
Referenznummer: 0011-DLG-2018-03.24
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Waren für die Gefangenen an den Nieder-sächsischen Justizvollzugseinrichtungen.”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Waren für die Gefangenen an den Nieder-sächsischen Justizvollzugseinrichtungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-10 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 130-296616
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2018/S 130-296616 (2018-07-05)