Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Die Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich 91 Haushalte, einen institutionellen Nachfrager und 7 Unternehmen betreffen. Aktuell wird geprüft, ob noch weitere 5 Schulstandorte mit gefördert als Ausschreibungsgegenstand aufgenommen werden können. Die Vergabestelle wird das Prüfergebnis den Bietern im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs mitteilen. Die genauen Adresspunkte der Anschlussnehmer sind in einer Liste zusammengefasst, die den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden können. Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 20.6.2016 gefördert werden. Es liegt hierzu bereits ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes vom 10.8.2017 vor, ferner ein Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel der Gemeinde ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 20.6.2016;
— Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.5.2015 (NGA-Rahmenregelung).
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
— allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest- Gk“);
— allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“);
— besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“);
— GIS-Nebenbestimmungen (in der später jeweils geltenden Fassung, derzeit: Version 4.0);
— einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016;
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur (Version 3.1 vom 1.11.2016);
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus (Version 1.0 vom 1.1.2016);
— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 19.10.2017);
— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.9.2017).
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads. Sie vom Bieter zu beachten und einzuhalten. Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
Zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 18.9.2018. Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Der Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.