Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

Stadt Rochlitz

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-07 Auftragsbekanntmachung
2018-11-12 Ergänzende Angaben
2020-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: 57/18
Kurze Beschreibung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rochlitz
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 09306
Postort: Rochlitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.rochlitz.de 🌏
E-Mail: a.schramm@rochlitz.de 📧
Telefon: +49 3737783-160 📞
Fax: +49 3737783-163 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496433
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot ein
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Die Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich 91 Haushalte, einen institutionellen Nachfrager und 7 Unternehmen betreffen. Aktuell wird geprüft, ob noch weitere 5 Schulstandorte mit gefördert als Aus-schreibungsgegenstand aufgenommen werden können. Die Vergabe-stelle wird das Prüfergebnis den Bietern im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs mitteilen. Die genauen Adresspunkte der Anschlussnehmer sind in einer Liste zusammengefasst, die den Ausschreibungs-unterlagen entnommen werden können. Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 20.6.2016 gefördert werden. Es liegt hierzu bereits ein vorläufiger Zu-wendungsbescheid des Bundes vom 10.8.2017 vor, ferner ein Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung.
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Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Aus-bau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
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Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel der Gemeinde ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien.
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Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.
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Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
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Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
[…] lesen Sie den gesamten Text in der beigefügten Langfassung.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot ein
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rochlitz, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt,
— Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage nach wie vor zutrifft,
— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte An-gaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
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— Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebs-haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR,
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— Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigen-mittel finanziert wird,
— die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
— die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 500 000,00 EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden,
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— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere An-gaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
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— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
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— tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren, insbesondere in Gemeinderandlagen, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
— die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von jeweils mindestens 150 erschlossenen Anschlussnehmern. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden,
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— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Keine Begrenzung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes, Berücksichtigung der Teilnahmeanträgen bei mehr als 3 Bewerbern s. VI.3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Schramm
Internetadresse: www.rochlitz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung bei-zufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
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Der Teilnahmeantrag ist formlos schriftlich und unterschrieben bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
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Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-) Vergabeverordnung findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert nicht er-reicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
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Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
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Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9 Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),
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Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in Gemeinderand-lagen, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
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Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
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Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabe-stelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
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Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdiretion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß Konzessionsvergabeverordnung von aktuell 5 548 000 EUR (2018) definitiv nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die Vergabestelle die Anschrift benennt.
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Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechts-behelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 217-496433 (2018-11-07)
Ergänzende Angaben (2018-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-504343
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 217-496433
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2018/S 220-504343 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kurze Beschreibung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Gesamtwert des Auftrags: 2 765 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-308875
ABl. S-Ausgabe: 126

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Die Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich 91 Haushalte, einen institutionellen Nachfrager und 7 Unternehmen betreffen. Aktuell wird geprüft, ob noch weitere 5 Schulstandorte mit gefördert als Ausschreibungsgegenstand aufgenommen werden können. Die Vergabestelle wird das Prüfergebnis den Bietern im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs mitteilen. Die genauen Adresspunkte der Anschlussnehmer sind in einer Liste zusammengefasst, die den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden können. Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 20.6.2016 gefördert werden. Es liegt hierzu bereits ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes vom 10.8.2017 vor, ferner ein Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel der Gemeinde ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
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— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 20.6.2016;
— Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.5.2015 (NGA-Rahmenregelung).
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
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— allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest- Gk“);
(„ANBest-P“);
— besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“);
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— GIS-Nebenbestimmungen (in der später jeweils geltenden Fassung, derzeit: Version 4.0);
— einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016;
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur (Version 3.1 vom 1.11.2016);
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus (Version 1.0 vom 1.1.2016);
— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 19.10.2017);
— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.9.2017).
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads. Sie vom Bieter zu beachten und einzuhalten. Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
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Zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 18.9.2018. Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Der Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rochlitz
DEUTSCHLAND

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.500 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1.000 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenprodukte
Vertragsänderungen
Kostenkriterium (Name): Zuwendungsbetrag
Kostenkriterium (Gewichtung): 3.500 Punkte

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Name: inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH
Postanschrift: Am Saaraltarm 1
Postort: Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@inexio.net 📧
Land: Saarlouis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß Konzessionsvergabeverordnung von aktuell 5 548 000 EUR (2018) definitiv nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die Vergabestelle die Anschrift benennt. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308875 (2020-06-30)