Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeigneten Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Gel-Permeations-Chromatographie-Systems (GPC).
Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gel-Permeations-Chromatographie-Systems
18-193-00
Produkte/Dienstleistungen: Erkennungs- und Analysegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte...”
Kurze Beschreibung
Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeigneten Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Gel-Permeations-Chromatographie-Systems (GPC).
Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) können die Moleküle von gelösten Stoffen aufgrund ihrer Größe (genauer: ihres hydrodynamischen Volumens)...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) können die Moleküle von gelösten Stoffen aufgrund ihrer Größe (genauer: ihres hydrodynamischen Volumens) getrennt werden. Mittels GPC sollen u.a. schnell zersetzende Kunststoffe wie z.B. Cellulosenitrat (CN) und Polyurethan (PU) aus der Sammlung des Deutschen Museums, anhand ihrer unterschiedlichen Molekülgröße charakterisiert und deren Alterungsprozesse untersucht werden. Dazu sollen die zu untersuchenden Proben in dem Lösungsmittel Dimethylacetamid (DMAc) aufbereitet und in flüssiger Form manuell injiziert werden. Die Trennung soll in einer Kombination von Säulen durchgeführt werden, die mit porösem Gel gefüllt sind. Als mobile Phase soll das Lösemittel DMAc verwendet werden, welches mit Hilfe einer isokratischen Pumpe mit einem konstanten Fluss durch das gesamte System gepumpt wird. Die Detektion der getrennten Fraktionen in Abhängigkeit der Retentionszeit soll durch einen Brechungsindex-Detektor (RI-Detektor) erfolgen. Im Vergleich mit Kalibriersubstanzen können die Molmassen der unterschiedlichen Fraktionen bestimmt werden. Ein Fraktionssammler soll die einzelnen Fraktionen für weitere Offline-Untersuchungen auffangen. Die Steuerung, Datenerfassung und -auswertung soll mit einer geeigneten GPC-Software erfolgen, wobei die Auswertung der Elugramme sowie die qualitative und quantitative Datenanalyse auch an mehreren Büroarbeitsplätzen möglich sein muss. Anforderungen an das GPC-System siehe Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2018-12-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß Formblatt L 124 EU: Ziffern III. und IV. sind nur auszufüllen, sofern von Vergabestelle angekreuzt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist Beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Quelle: OJS 2018/S 166-378213 (2018-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 42209.32 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) können die Moleküle von gelösten Stoffen aufgrund ihrer Größe (genauer: ihres hydrodynamischen Volumens)...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Gel-Permeations-Chromatographie (GPC) können die Moleküle von gelösten Stoffen aufgrund ihrer Größe (genauer: ihres hydrodynamischen Volumens) getrennt werden. Mittels GPC sollen u. a. schnell zersetzende Kunststoffe wie z. B. Cellulosenitrat (CN) und Polyurethan (PU) aus der Sammlung des Deutschen Museums, anhand ihrer unterschiedlichen Molekülgröße charakterisiert und deren Alterungsprozesse untersucht werden. Dazu sollen die zu untersuchenden Proben in dem Lösungsmittel Dimethylacetamid (DMAc) aufbereitet und in flüssiger Form manuell injiziert werden. Die Trennung soll in einer Kombination von Säulen durchgeführt werden, die mit porösem Gel gefüllt sind. Als mobile Phase soll das Lösemittel DMAc verwendet werden, welches mit Hilfe einer isokratischen Pumpe mit einem konstanten Fluss durch das gesamte System gepumpt wird. Die Detektion der getrennten Fraktionen in Abhängigkeit der Retentionszeit soll durch einen Brechungsindex-Detektor (RI-Detektor) erfolgen. Im Vergleich mit Kalibriersubstanzen können die Molmassen der unterschiedlichen Fraktionen bestimmt werden. Ein Fraktionssammler soll die einzelnen Fraktionen für weitere Offline-Untersuchungen auffangen. Die Steuerung, Datenerfassung und -auswertung soll mit einer geeigneten GPC-Software erfolgen, wobei die Auswertung der Elugramme sowie die qualitative und quantitative Datenanalyse auch an mehreren Büroarbeitsplätzen möglich sein muss.Anforderungen an das GPC-System siehe Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 166-378213
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-193-00
Titel: Gel-Permeations-Chromatographie-Systems
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Polymer Standards Service GmbH
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 42209.32 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 200-454234 (2018-10-15)