Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Ehingen beabsichtigt, eine Sport- und Veranstaltungshalle mit Verbindungsbau im Anschluss an das Bestandsgebäude zu errichten sowie Umbauarbeiten am Bestandsgebäude durchzuführen.
Das Baugrundstück befindet sich in der Hauptstraße 52 der Gemarkung Ehingen (Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf). Die Größenordnung des Projekts beträgt ca. 7 512 m Grundstücksfläche, 1 403 m Grundfläche und 2 334 m Geschossfläche. Der Brutto Rauminhalt nach DIN 277-1 beträgt für das Foyer ca. 1 010 m und für die Halle ca. 5338 m. Gemäß Kostenschätzung vom 27.6.2016 belaufen sich die Anrechenbaren Kosten nach den Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 für das Bauvorhaben insgesamt auf 2.434.873,95 EUR netto (davon 1 835.294,12 EUR netto für den Neubau und 599.579,83 EUR netto für den Umbau).
Nach Abschluss des Bauvorhabens soll das Gemeindezentrum folgenden Nutzungsarten zugänglich gemacht werden:
— Bibliothek
— Mehrzweckraum: U.a. für musikalischen Unterricht, Mehrgenerationentreff und Treffen der Ortsvereine
— Mehrzweckraum Schützen: Für den Schießbetrieb des Schützenvereins
— Schützenraum: Lager- und Auswertraum für die Schützen
— Jugendraum
— Sport- und Veranstaltungshalle, inkl. Gaststätte
— Foyer
— Kindergarten mit vier Gruppenräumen, separaten Räumen für Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen und Schlafräumen
Die genauen Anforderungen sind beiliegender „Nutzungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Konkret soll daher im Zuge des Bauvorhabens
— der Neubau einer multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle,
— der Neubau eines barrierefreien Eingangsbereiches,
— die Erweiterung des Kindergartens, und im Bestandsgebäude,
— die Veränderung der Zugangsbereiche,
— der Abbruch der bestehenden Bücherei,
— die Einrichtung der Bücherei mit Abbruch der Treppe,
— Umbauten im Kindergarten
Erfolgen.
Die Gemeinde will mit diesem Projekt am ELER Förderprogramm teilnehmen. Teilnahmevoraussetzung für dieses Förderprogramm ist die Vorlage einer Baugenehmigung für dieses Projekt. Der Förderantrag soll zwischen März/April 2018 gestellt werden.
Ein vorbefasster Architekt hat bereits eine Vorplanung erstellt. Der vorbefasste Architekt wurde für folgende Leistungen beauftragt, die 20 %-Punkte der in § 34 III HOAI niedergelegten Grundleistungen ausmachen:
— Grundlagenermittlung: Ermitteln und Zusammenstellen der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
— Vorplanung: Erarbeiten und Zusammenstellen der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
— Entwurfsplanung: Erarbeiten und Zusammenstellen der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
— Genehmigungsplanung/Erarbeiten der Bauvorlagen: Erarbeiten und zusammenstellen der Bauvorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchzuführenden Verfahren
Beauftragt werden in diesem Verfahren daher die Leistungsphasen 5 – 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1.
Als besondere Leistungen sind die Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises im Förderverfahren und die Überwachung der Mängelbeseitigung gewünscht.