Gemeinde Issum - Schülerbeförderung 2018-2023

Gemeinde Issum

Fahrleistungen im freigestellten Schülerverkehr gemäß der "Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-09 Auftragsbekanntmachung
2018-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 300330-0001
Kurze Beschreibung:
Fahrleistungen im freigestellten Schülerverkehr gemäß der "Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Issum
Postanschrift: Herrlichkeit 7
Postleitzahl: 47661
Postort: Issum
Kontakt
Internetadresse: http://www.issum.de 🌏
E-Mail: udo.vankilsdonk@issum.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YBZYF6S 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YBZYF6S 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-13 📅
Datum des Beginns: 2018-08-29 📅
Datum des Endes: 2023-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 050-110797
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Fragen können längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ übermittelt werden. Fragen, die auf anderem Weg (z.B. telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail etc.) gestellt werden, werden nicht beantwortet. Im Interesse aller Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens fünf Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist mitgeteilt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Antworten des Auftraggebers werden elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ kommuniziert. Die Antworten auf gestellte Fragen werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBZYF6S.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu erbringen sind Leistungen zur Schülerbeförderung gem. Freistellungsverordnung für zwei Grundschulen für einen Zeitraum von 5 Schuljahren sowie die Durchführung von Sonderfahrten (z.B. Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten). Die Betriebsaufnahme erfolgt am 29. August 2018.
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Die Leistungen sind im Gemeindegebiet Issum an Schultagen montags bis freitags für drei Strecken zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr (Hinfahrten) und für zwei Strecken zwischen 11:30 Uhr und 13:15 Uhr (Rückfahrten), für eine weitere Strecke zwischen 13:15 Uhr und 14:15 Uhr (Rückfahrt) sowie zwischen 15:00 Uhr und 15:45 Uhr und 16:00 Uhr und 17:00 Uhr(Rückfahrten) zu erbringen. Entgolten wird für einen Bus schultäglich der Fahrzeugeinsatz für das gesamte Betriebszeitfensterzwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr, also 10,00 Stunden für das Fahrzeug. Für einen zweiten Bus wird das Betriebszeitfenster zwischen 7:00 Uhr und 13:15 Uhr entgolten, also 6,25 Stunden für das Fahrzeug. Der Einsatz des dritten am Morgen einzusetzenden Fahrzeugs - dies muss ein Gelenkbus sein- wird im Betriebszeitfenster von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr entgolten. Verschiebungen der Einsatzzeiten um < 30 Minuten begründen keine Preisänderungen je Fahrzeugeinsatzstunde.
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Einzusetzen sind schultäglich zeitgleich drei Fahrzeuge am Morgen (Hinfahrten) und teilweise zwei Fahrzeuge bei den Rückfahrten. Je Schultag beträgt die Streckenlänge ca. 145 km.
Es sind sechs Hin- und Rückfahrten zu Schwimmbädern an insgesamt drei Tagen je Schulwoche durchzuführen. Je Schulwoche beträgt die Streckenlänge ca. 140 km. Zur Durchführung von Sonderfahrten ist 1 x wöchentlich ein weiteres Fahrzeug einzusetzen (2 Einsatzstunden).
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Leerfahrten wurden bei der Ermittlung der Streckenlänge nicht berücksichtigt und werden nicht vergütet.
Fahrtberechtigt sind ausschließlich Schüler der Grundschule Brüder-Grimm-Schule, Neustraße 37, 47661 Issum und der St. Nikolaus-Schule, Weseler Straße 52, 47661 Issum. Zum Nachweis der Nutzungsberechtigung wird der Auftraggeber die betreffenden Schüler ggf. mit einem Berechtigungsausweis ausstatten.
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Für die Durchführung der Fahrten sind vorbehaltlich späterer Änderungen durch den Auftraggeber die vom Auftraggeber vorgegebenen Linienwege, Haltestellen und Fahrpläne maßgebend. Sonderfahrten sind Turn-,Schwimm- und Veranstaltungsfahrten. Die Turn- und Schwimmfahrten sind nach den Stundenplänen der Schulen durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Issum Herrlichkeit 7 47661 Issum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
s. Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters auf Grundlage des vom Auftraggeber bereitgestellten Musters.
Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Einnahmen-Überschussrechnungen jeweils der Jahre 2014 bis 2016.
Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird: eine Bietergemeinschaftserklärungnachdem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster.
Der Bestbieter hat darüber hinaus auf Anforderung des Auftraggebers die Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters auf Grundlage des vom Auftraggeber bereitgestellten Musters.
Mindestens 3 Referenzen des Bieters über von ihm über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr unter Angaben des Leistungsumfangs und Leistungszeitraums, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. Als Referenzen des Bieters gelten auch solche, die der Bieter mit Hilfe von Subunternehmern ausgeführt hat oder die er selbst als Subunternehmer ausgeführt hat. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter zu den benannten Referenzen auf entsprechende Aufforderung hin schriftliche Bestätigungen des Auftraggebers vorlegt, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.issum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YBZYF6S 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Heilmaier & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Carl-Wilhelm-Str. 16
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Telefon: +49 2151-65808-0 📞
E-Mail: vergabe@heilmaier-collgen.de 📧
Fax: +49 2151-65808-18 📠
Land: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.heilmaier-collegen.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen können längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ übermittelt werden. Fragen, die auf anderem Weg (z.B. telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail etc.) gestellt werden, werden nicht beantwortet.
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Im Interesse aller Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens fünf Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist mitgeteilt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
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Die Antworten des Auftraggebers werden elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ kommuniziert.
Die Antworten auf gestellte Fragen werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBZYF6S.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf (bei Bezirksregierung Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3131 📞
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 211475-3989 📠
Internetadresse: www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 050-110797 (2018-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrleistungen im freigestellten Schülerverkehr gemäß der „Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes“.
Gesamtwert des Auftrags: 520 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-221881
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 050-110797
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Fragen können längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ übermittelt werden. Fragen, die auf anderem Weg (z. B. telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail etc.) gestellt werden, werden nicht beantwortet. Im Interesse aller Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens fünf Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist mitgeteilt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Antworten des Auftraggebers werden elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ kommuniziert. Die Antworten auf gestellte Fragen werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBZYKC6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu erbringen sind Leistungen zur Schülerbeförderung gem. Freistellungsverordnung für 2 Grundschulen für einen Zeitraum von 5 Schuljahren sowie die Durchführung von Sonderfahrten (z. B. Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten). Die Betriebsaufnahme erfolgt am 29.8.2018.
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Die Leistungen sind im Gemeindegebiet Issum an Schultagen montags bis freitags für drei Strecken zwischen 7.00 und 8.00 (Hinfahrten) und für zwei Strecken zwischen 11.30 und 13.15 (Rückfahrten), für eine weitere Strecke zwischen 13.15 und 14.15 (Rückfahrt) sowie zwischen 15.00 und 15.45 und 16.00 und 17.00 (Rückfahrten) zu erbringen. Entgolten wird für einen Bus schultäglich der Fahrzeugeinsatz für das gesamte Betriebszeitfensterzwischen 7.00 und 17.00 , also 10,00 Stunden für das Fahrzeug. Für einen zweiten Bus wird das Betriebszeitfenster zwischen 7.00 und 13.15 entgolten, also 6,25 Stunden für das Fahrzeug. Der Einsatz des dritten am Morgen einzusetzenden Fahrzeugs – dies muss ein Gelenkbus sein wird im Betriebszeitfenster von 7.00 bis 8.00 entgolten. Verschiebungen der Einsatzzeiten um < 30 Minuten begründen keine Preisänderungen je Fahrzeugeinsatzstunde.
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Einzusetzen sind schultäglich zeitgleich drei Fahrzeuge am Morgen (Hinfahrten) und teilweise 2 Fahrzeuge bei den Rückfahrten. Je Schultag beträgt die Streckenlänge ca. 145 km.
Es sind sechs Hin- und Rückfahrten zu Schwimmbädern an insgesamt 3 Tagen je Schulwoche durchzuführen. Je Schulwoche beträgt die Streckenlänge ca. 140 km. Zur Durchführung von Sonderfahrten ist 1 x wöchentlich ein weiteres Fahrzeug einzusetzen (2 Einsatzstunden).
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Für die Durchführung der Fahrten sind vorbehaltlich späterer Änderungen durch den Auftraggeber die vom Auftraggeber vorgegebenen Linienwege, Haltestellen und Fahrpläne maßgebend. Sonderfahrten sind Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten. Die Turn- und Schwimmfahrten sind nach den Stundenplänen der Schulen durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Issum Herrlichkeit 7 47661 Issum

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-18 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen können längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über das Portal https://www.dtvp.de/ übermittelt werden. Fragen, die auf anderem Weg (z. B. telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail etc.) gestellt werden, werden nicht beantwortet.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBZYKC6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf (bei Bezirksregierung Düsseldorf)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 097-221881 (2018-05-23)