Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow. Für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen wurde zunächst ein Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll der erstplatzierte Entwurf eines Architekturbüros realisiert werden. Das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung soll entsprechend diesem abgestimmten Entwurf und den Raumanforderungen die Planungen und Ausführungen vervollständigen. Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 57/18
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow.
Für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen wurde zunächst ein Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll der erstplatzierte Entwurf eines Architekturbüros realisiert werden. Das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung soll entsprechend diesem abgestimmten Entwurf und den Raumanforderungen die Planungen und Ausführungen vervollständigen.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei.
Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow.
Für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen wurde zunächst ein Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll der erstplatzierte Entwurf eines Architekturbüros realisiert werden. Das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung soll entsprechend diesem abgestimmten Entwurf und den Raumanforderungen die Planungen und Ausführungen vervollständigen.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Kleinmachnow
Postanschrift: Adolf- Grimme-Ring 10
Postleitzahl: 14532
Postort: Kleinmachnow
Kontakt
Internetadresse: http://www.kleinmachnow.de🌏
E-Mail: jacqueline.kahl@md-ra.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y45YN15🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-08 📅
Datum des Beginns: 2018-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 088-197599
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages können sich die Bewerber mit einer Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage einverstanden erklären (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Abgabe der Erstangebote (Ablauf Angebotsfrist) ist für den 4.7.2018 vorgesehen. Dieser Zeitplan kann sich aufgrund der Auswertungen der Teilnahmeanträge jedochnoch verschieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YN15
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages können sich die Bewerber mit einer Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage einverstanden erklären (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Abgabe der Erstangebote (Ablauf Angebotsfrist) ist für den 4.7.2018 vorgesehen. Dieser Zeitplan kann sich aufgrund der Auswertungen der Teilnahmeanträge jedochnoch verschieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YN15
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow.
Für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen wurde zunächst ein Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll der erstplatzierte Entwurf eines Architekturbüros realisiert werden. Das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung soll entsprechend diesem abgestimmten Entwurf und den Raumanforderungen die Planungen und Ausführungen vervollständigen.
Für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Freianlagen wurde zunächst ein Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll der erstplatzierte Entwurf eines Architekturbüros realisiert werden. Das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung soll entsprechend diesem abgestimmten Entwurf und den Raumanforderungen die Planungen und Ausführungen vervollständigen.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei.
Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow. Das Grundstück wird im Osten und Süden durch den Adolf-Grimme-Ring begrenzt. Im Norden schließt sich ein Sportplatz an und im Westen grenzt eine neu anzulegende Wegeführung das folgende Waldstück ab.
Die Gemeinde Kleinmachnow als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Ergänzungsbaus für den Hort „Am Hochwald“ auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ in Kleinmachnow. Das Grundstück wird im Osten und Süden durch den Adolf-Grimme-Ring begrenzt. Im Norden schließt sich ein Sportplatz an und im Westen grenzt eine neu anzulegende Wegeführung das folgende Waldstück ab.
Ziel der Bebauung soll die Entwicklung des bereits bestehenden Schul- und Hortstandortes „Am Hochwald“ durch einen Neubau auf dem Planungsgrundstück sein, welcher einen zeitgemäßen Hortbetrieb erlaubt und den gestiegenen qualitativen Anforderungen gerecht wird. Zugleich soll der Neubau auch einer perspektivischen Nutzungsänderung zugänglich sein.
Ziel der Bebauung soll die Entwicklung des bereits bestehenden Schul- und Hortstandortes „Am Hochwald“ durch einen Neubau auf dem Planungsgrundstück sein, welcher einen zeitgemäßen Hortbetrieb erlaubt und den gestiegenen qualitativen Anforderungen gerecht wird. Zugleich soll der Neubau auch einer perspektivischen Nutzungsänderung zugänglich sein.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei. Die Außenanlagen sind hinsichtlich notwendiger Außenanschlüsse mit zu berücksichtigen.
Der zukünftige Entwurf für die technische Ausrüstung soll den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens gerecht werden. Zudem wird wert auf eine energieeffiziente Ausführung des Gebäudes gelegt. Innovative Vorschläge für eine energie- und kostenmindernde Ausführung werden gewünscht. Der geplante Erweiterungsneubau ist barrierefrei. Die Außenanlagen sind hinsichtlich notwendiger Außenanschlüsse mit zu berücksichtigen.
Beauftragt werden sollen die Planerleistungen der Fachplanung technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI 2013, die für eine funktionstaugliche, zweckentsprechende und mangelfreie Errichtung des Hortneubaus in Kleinmachnow erforderlich sind. Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach der HOAI im Sinne der Leistungsphasen 2 bis 9.
Beauftragt werden sollen die Planerleistungen der Fachplanung technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI 2013, die für eine funktionstaugliche, zweckentsprechende und mangelfreie Errichtung des Hortneubaus in Kleinmachnow erforderlich sind. Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach der HOAI im Sinne der Leistungsphasen 2 bis 9.
Die Beauftragung umfasst dabei die Anlagengruppe 1-7 der Anlage 15.2 zu §§ 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI.
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 4-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des §§ 55 HOAI gestaltet sich wie folgt:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 4-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des §§ 55 HOAI gestaltet sich wie folgt:
1) Stufe: Leistungsphasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).
2) Stufe: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe).
3) Stufe: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung).
4) Stufe: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Beschreibung der Optionen:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 4-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des §§ 55 HOAI gestaltet sich wie folgt:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 4-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des §§ 55 HOAI gestaltet sich wie folgt:
1) Stufe: Leistungsphasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).
2) Stufe: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe).
3) Stufe: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung).
4) Stufe: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hort am Hochwald
Adolf-Grimme-Ring 1
14532 Kleinmachnow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3) Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (Auszug aus 2018), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
4) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (Auszug aus 2018), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
6) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7) Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8) Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind von allen Nachunternehmern vorzulegen – auch außerhalb der Eignungsleihe.
8) Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind von allen Nachunternehmern vorzulegen – auch außerhalb der Eignungsleihe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Hinweis: Der Umsatz wird bepunktet – vgl. Bewertungsmatrix.
2) Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Mindeststandards:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Namentliche Benennung:
a) des Projektleiters
b) des Fachplaners für die technische Ausrüstung.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse, deren Erfahrungen zu dem im Auftragsfalle zugewiesenen Aufgabenbereich sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber/Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer beinhalten. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Projektleiters wird eine 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der verantwortlichen Fachplanung (TGA) und Betreuung erwartet.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse, deren Erfahrungen zu dem im Auftragsfalle zugewiesenen Aufgabenbereich sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber/Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer beinhalten. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Projektleiters wird eine 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der verantwortlichen Fachplanung (TGA) und Betreuung erwartet.
2) Referenzen:
Darstellung von Referenzvorhaben betreffend der Fachplanung technische Ausrüstung – Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik (i. S. d. § 53 HOAI) eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens (Bauten aus der Kategorie Bildung, Lehre, Forschung), bei dem der Referenznehmer jeweils einzelne Leistungsphasen der Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI erbracht hat. Die im Rahmen der Referenzprojekte durchgeführten Leistungen müssen nach dem Jahr 2010 erbracht worden sein.
Darstellung von Referenzvorhaben betreffend der Fachplanung technische Ausrüstung – Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik (i. S. d. § 53 HOAI) eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens (Bauten aus der Kategorie Bildung, Lehre, Forschung), bei dem der Referenznehmer jeweils einzelne Leistungsphasen der Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI erbracht hat. Die im Rahmen der Referenzprojekte durchgeführten Leistungen müssen nach dem Jahr 2010 erbracht worden sein.
Es werden mindestens und maximal 3 Referenzen betreffend eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens gefordert. Bei mindestens einem Referenzvorhaben muss der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 – 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI vollständig erbracht haben. Zudem muss mindestens eines dieser Referenzprojekte fertig gestellt (d. h. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom AG abgenommen worden sein!) sein.
Es werden mindestens und maximal 3 Referenzen betreffend eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens gefordert. Bei mindestens einem Referenzvorhaben muss der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 – 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI vollständig erbracht haben. Zudem muss mindestens eines dieser Referenzprojekte fertig gestellt (d. h. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom AG abgenommen worden sein!) sein.
Anzugeben sind:
— der Umfanges des Vorhabens, namentlich der beheizten Fläche,
— das Auftragsvolumens in EUR (netto),
— der Ort des Bauvorhabens,
— Gebäudetyp/Nutzung,
— die vom Referenznehmer erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Leistungsphasen der HOAI,
— den Planungs- und Realisierungszeitraum,
— die Kosten (Kostenberechnung/-feststellung) des Vorhabens,
— der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Schaltschemata) (max. 1 DIN A 4 Seite je Referenz, einseitig bedruckt).
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt und ggf. bewertet.
Für die Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden folgende Referenzen und Nachweise erwartet:
Kriterium a) Umfang.
Kriterium b) Heizung.
Kriterium c) erhöhter energetischer Standard oder Nachhaltigkeitszertifizierung.
Kriterium d) Raumluftqualität.
Kriterium e) Kosten.
Die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes wird anhand folgender Parameter beurteilt:
— Art und Umfang,
— Nutzungszweck,
— Realisierungszeitraum,
— vorgenannte Kriterien.
3) Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Hinweis: Die Mitarbeiterzahl wird bepunktet – vgl. Bewertungsmatrix.
4) Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVASoftware mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Mindeststandards:
Es werden mindestens und maximal 3 Referenzen betreffend eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens gefordert. Bei mindestens einem Referenzvorhaben muss der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 – 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI vollständig erbracht haben. Zudem muss mindestens eines dieser Referenzprojekte fertig gestellt (d. h. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom AG abgenommen worden sein!) sein.
Es werden mindestens und maximal 3 Referenzen betreffend eines Hortgebäudes oder eines vergleichbaren Vorhabens gefordert. Bei mindestens einem Referenzvorhaben muss der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 – 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI vollständig erbracht haben. Zudem muss mindestens eines dieser Referenzprojekte fertig gestellt (d. h. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom AG abgenommen worden sein!) sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Mit Teilnahmeantragsabgabe hat der Bewerber sowie gegebenenfalls vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils eine unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben (Formblätter F6 und F7).
1) Mit Teilnahmeantragsabgabe hat der Bewerber sowie gegebenenfalls vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils eine unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben (Formblätter F6 und F7).
2. Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages können sich die Bewerber mit einer Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage einverstanden erklären (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Abgabe der Erstangebote (Ablauf Angebotsfrist) ist für den 4.7.2018 vorgesehen. Dieser Zeitplan kann sich aufgrund der Auswertungen der Teilnahmeanträge jedochnoch verschieben.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages können sich die Bewerber mit einer Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage einverstanden erklären (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Abgabe der Erstangebote (Ablauf Angebotsfrist) ist für den 4.7.2018 vorgesehen. Dieser Zeitplan kann sich aufgrund der Auswertungen der Teilnahmeanträge jedochnoch verschieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YN15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.