Gemeinde Magstadt – „Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule – Sanierung, Umbau und Erweiterung“ – Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektro

Gemeinde Magstadt

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-23 Auftragsbekanntmachung
2019-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 3987/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Elektrobereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Magstadt
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 71106
Postort: Magstadt
Kontakt
Internetadresse: https://www.magstadt.de/index.php?id=3 🌏
E-Mail: magstadt-schule-elektro@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZY3V0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZY3V0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-27 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 228-521894
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY3V0
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule in Magstadt, Landkreis Böblingen, wurde von 1964 bis 1965 errichtet – 10 Jahre später folgte eine Erweiterung. Das Schulgrundstück ist von den Straßenzügen der Alte Stuttgarter Straße und Marienstraße sowie von der Schillerstraße und der Jahnstraße umschlossen. Die Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule besteht aus einer drei- bis vierzügigen Grundschule und einer zweizügigen Sekundarstufe.
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Um die Anforderungen an die Gemeinschaftsschule im Hinblick auf Inklusion und Ganztagesschulbetrieb zu erfüllen, sind größere Baumaßnahmen erforderlich. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die bestehenden Schulgebäude durch eine Kernsanierung zu modernisieren und um Erweiterungsbauten zu ergänzen.
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Im Bauabschnitt BA 1 wird das Gebäude D der Sekundarstufe um einen zweigeschossigen Neubau erweitert, in dem die von der Schule benötigten fachspezifischen Räume untergebracht werden. Im Anschluss wird die ehemalige Bücherei zu Klassenzimmern, Lernbereichen und pädagogischen Räume aus- bzw. umgebaut. Der bestehende Haupteingang im Norden des Gebäudes D bleibt bestehen und wird weiterhin über den Schulhof erreichbar sein. Der südliche Eingang der ehemaligen Bücherei wird zurückgebaut/ geschlossen.
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Ebenfalls wird das Gebäude C um einen Erweiterungsbau ergänzt, sowie im Bestand umgebaut/saniert. Im Erdgeschoss wird eine Mensa untergebracht, im Obergeschoss fachspezifische Räume. Die Ausführung (für BA 1) ist für den Zeitraum von Ende 2019/Anfang 2020 bis 2021 geplant.
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Im Bauabschnitt BA 2 folgt Umbau/Sanierung des Verwaltungsgebäudes A und des an die Mensa angrenzenden Grundschulgebäudes C, sowie der Neubau des Verbindungsgebäudes F (der Gebäude A und C) bzw. der Aula inklusive dem Anschluss an die Mensa.
Bauabschnitt BA 3 beinhaltet den Umbau/Sanierung von Gebäude B der Grundschule.
Sowohl BA 2, als auch BA 3 sind zeitlich nicht fixiert. Die bauliche Umsetzung (und die Terminierung) dieser Abschnitte ist von der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde abhängig.
Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte befindet sich der Haupteingang für die Gemeinschaftsschule westlich auf Höhe des jetzigen Musiksaals am Verbindungsgebäude F (Verbindung von Gebäude A, B und C) bzw. an der Aula.
Aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Gebäude A und Gebäude C liegt der Eingang um ca. ein halbes Geschoss tiefer als die Erschließung von Gebäude C auf der Südseite.
Die Mensa wird nach Fertigstellung und während der Umsetzung der weiteren Baumaßnahmen von außen erschlossen. Die Klassenzimmer im Obergeschoss in Gebäude C werden über das neue Fluchttreppenhaus erreicht. Die zukünftige Anlieferung für Küche und Mensa erfolgt auf der Südseite aus Richtung Schillerstraße.
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Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt beabsichtigt:
1) Stufe: Bauabschnitt 1 – 3 mit den Leistungsphasen 1 – 4;
2) Stufe: Bauabschnitt 1 mit den Leistungsphasen 5 – 7;
3) Stufe: Bauabschnitt 1 mit den Leistungsphasen 8 – 9.
Für die Bauabschnitte 2 und 3 sind die 2. und 3. Stufe analog zu Bauabschnitt 1 angedacht, wobei dies insbesondere von wirtschaftlichen Parametern abhängig sein wird.
Mit der ersten Auftragserteilung wird lediglich die 1. Stufe beauftragt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zu den vorgesehenen Maßnahmen erhalten die Bieter, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für die Angebotsabgabe ausgewählt werden, mit Aufforderung zur Ausarbeitung eines Angebots.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden
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Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind;
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5/Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen bei der Sanierung eines Verwaltungs- oder Schulgebäudes in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009).
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Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe zur Aufnahme des Gebäudebetriebs nach der Sanierung
— Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Herstellkosten der Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276 in EUR brutto,
— Nennung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mindeststandards:
Zu (2):
Nachweis von mindestens einer Referenz für die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5/Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen bei der Sanierung eines Verwaltungs- oder Schulgebäudes im laufenden Gebäudebetrieb mit Herstellkosten von mindestens 700 000 EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Aufnahme des Gebäudebetriebs nach der Sanierung muss erfolgt sein.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3) anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZY3V0/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY3V0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 228-521894 (2018-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/3987
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des abgeschlossenen Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro).
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 121-296972
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 228-521894
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY1EL

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule in Magstadt, Landkreis Böblingen, wurde von 1964 bis 1965 errichtet – 10 Jahre später folgte eine Erweiterung. Das Schulgrundstück ist von den Straßenzügen der Alte Stuttgarter Straße und Marienstraße sowie von der Schillerstraße und der Jahnstraße umschlossen. Die Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule besteht aus einer 3- bis vierzügigen Grundschule und einer zweizügigen Sekundarstufe. Um die Anforderungen an die Gemeinschaftsschule im Hinblick auf Inklusion und Ganztagesschulbetrieb zu erfüllen, sind größere Baumaßnahmen erforderlich. Hierzu hat eine Begehung vor Ort mit Ingenieuren aller Fachrichtungen stattgefunden. Das bestehende Schulgebäude soll durch eine Sanierung modernisiert und um Erweiterungsbauten ergänzt werden.
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Im Bauabschnitt BA 1 wird das Gebäude D1 der Sekundarstufe um einen zweigeschossigen Neubau erweitert, in dem die von der Schule benötigten fachspezifischen Räume untergebracht werden. Im Anschluss wird die ehemalige Bücherei zu Klassenzimmern, Lernbereichen und pädagogischen Räume aus- bzw. umgebaut. Der bestehende Haupteingang im Norden des Gebäudes D1 bleibt bestehen und wird weiterhin über den Schulhof erreichbar sein. Der südliche Eingang der ehemaligen Bücherei wird zurückgebaut/geschlossen.
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Ebenfalls wird das Gebäude C1 um einen Erweiterungsbau ergänzt, sowie im Bestand umgebaut/saniert. Im Erdgeschoss wird eine Mensa untergebracht, im Obergeschoss fachspezifische Räume. Die Ausführung (für BA 1) ist für den Zeitraum von 2019 bis 2021 geplant.
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Im Bauabschnitt BA 2 folgt Umbau/Sanierung des Verwaltungsgebäudes A1 und des an die Mensa angrenzenden Grundschulgebäudes C1, sowie der Neubau des Verbindungsgebäudes F (der Gebäude A und C)1 bzw. der Aula inklusive dem Anschluss an die Mensa.
Bauabschnitt BA 3 beinhaltet den Umbau/Sanierung von Gebäude B der Grundschule. Sowohl BA 2, als auch BA 3 sind zeitlich nicht fixiert, sollen jedoch möglichst zeitnah an BA1 anschließen. Die bauliche Umsetzung (und die Terminierung) dieser Abschnitte ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde.
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Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte befindet sich der Haupteingang für die Gemeinschaftsschule westlich auf Höhe des jetzigen Musiksaals am Verbindungsbau F (Verbindung von Bau A, B und C) bzw. an der Aula.
Aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Bau A und Bau C liegt der Eingang um ca. ein halbes Geschoss tiefer als die Erschließung von Bau C auf der Südseite. Die Mensa wird nach Fertigstellung und während der Umsetzung der weiteren Baumaßnahmen von außen erschlossen. Die Klassenzimmer im Obergeschoss in Bau C werden über das neue Fluchttreppenhaus, erreicht. Die zukünftige Anlieferung für Küche und Mensa erfolgt auf der Südseite aus Richtung Schillerstraße.
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Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 400
Preis (Gewichtung): 300

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-06 📅
Name: GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH
Postanschrift: Schwieberdinger Straße 56
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY1EL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 121-296972 (2019-06-24)