Gemeinde Möglingen, Neubau Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei – Freianlagen

Gemeinde Möglingen

Die Gemeinde Möglingen errichtet am Standort der Hanfbachschule den Neubau einer Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei.
Der derzeitige Hauptbau der Hanfbachschule wird nach Abschluss der Baumaßnahmen abgebrochen.
Um den Neubau der Gemeinschaftsschule Möglingen in das bestehende Schulgelände zu integrieren, werden im Übergangsbereich zum bestehenden Schulhof die Freiflächen neu gestaltet.
Hierin enthalten ist eine große Treppenanlage, ein Stellplatz sowie ein Lesegarten, der der Bücherei angegliedert ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-06.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-06 Auftragsbekanntmachung
2018-03-07 Ergänzende Angaben
2018-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2018-03-07)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Möglingen
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postort: Möglingen
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hwp.moeglingen.gsb@hwp-planung.de 📧
Region: Ludwigsburg 🏙️
URL: www.moeglingen.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gemeinde Möglingen, Neubau Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei – Freianlagen VE 510-010”
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Produkte/Dienstleistungen: IA36 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Möglingen errichtet am Standort der Hanfbachschule den Neubau einer Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei. Der derzeitige Hauptbau der...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 026-055962

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Quelle: OJS 2018/S 048-104790 (2018-03-07)