Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postort: Neuhausen auf den Fildern
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Franz Nowak
E-Mail: nowak@neuhausen-fildern.de📧
Region: Esslingen🏙️
URL: https://www.neuhausen-fildern.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
: Ertüchtigung der Kläranlage
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI, Tragwerksplanung gem. §51 HOAI und Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI (Maschinentechnik,...”
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1655170.74 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuhausen auf den Fildern
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kläranlage der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
hat derzeit eine Ausbaugröße von 13 400 EW. Auf Grund des zu erwartenden Zuwachses im Einzugsgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kläranlage der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
hat derzeit eine Ausbaugröße von 13 400 EW. Auf Grund des zu erwartenden Zuwachses im Einzugsgebiet der Gemeinde (Wohnen und Gewerbe) ist mit einer deutlichen Steigerung der Anlagenbelastung in den kommenden Jahren zu rechnen. Darüber hinaus ist auf Grund der relativ schlechten Wasserqualität des Sulzbaches eine weitere Verschärfung der Grenzwerte bei der Einleitung in den Sulzbach zu erwarten. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage Neuhausen auf den Fildern
ertüchtigt werden. Die Ertüchtigung wurde bereits in einer ersten Konzeptstudie planerisch betrachtet. Die weiteren planerischen Überlegungen sollen im Zuge der ausgeschriebenen Planungsleistungen (siehe II.1.4) erfolgen.
Die o. g. Konzeptstudie wird den Bietern zur zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die anrechenbaren Herstellkosten (netto) belaufen sich auf:
— 8 600 000 EUR (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI),
— 6 000 000 EUR (Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI),
— 970 000 EUR (Fachplanung technische Ausrüstung gem. §55 HOAI – Anlagengruppe 4),
— 2 450 000 EUR (Fachplanung technische Ausrüstung gem. §55 HOAI – Anlagengruppe 7).
Die Honorarzonen werden wie folgt bewertet:
— III (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI),
— III (Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI),
— III (Fachplanung technische Ausrüstung gem. §55 HOAI – Anlagengruppe 4),
— III (Fachplanung technische Ausrüstung gem. §55 HOAI – Anlagengruppe 7).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams (anhand abgewickelter Bauvorhaben)
Preis (Gewichtung): 25
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 007-011621
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
: Ertüchtigung der Kläranlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weber-Ingenieure GmbH
Postanschrift: Bauschlotter Straße 62
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1655170.74 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 154-353967 (2018-08-10)