Beschreibung der Beschaffung
II.2.4.1) Vorbemerkung
Die Vergabestelle legt Wert darauf, dass Bewerber Erfahrungen mit vglb. Projekten haben. Wichtige Randbedingungen: Kläranlagen größer 50 TEW, Co-Vergärung (mit Auswirkung auf N-Gleichgewicht), Einsatz von eigenproduzierter Pulveraktivkohle mit nicht einheitlicher Beladungskapazität innerhalb des KA-Prozesses.
II.2.4.2) Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen u. Stufen:
Pos. 1) Ing.-Bauwerke
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 2) Besond. Leistungen IBW
Pos. 2.1) Örtl. Bauüberwachung
Pos. 2.1.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für IBW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI
Pos. 3) Technische Ausrüstung
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI (Starkstromanlagen)
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 3.2) Grundleistungen nach § 55 HOAI (Verfahrenstechnische Anlagen)
Pos. 3.2.1) LP 1 bis 4
Pos. 3.2.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 4) Tragwerksplanung
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI
Pos. 4.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 4.1.2) Optional LP 5 u. 6
Die Leistungen sollen in folg. Stufen beauftragt werden (stufenw. Beauftragung):
Stufe I: Grundleistungen/LP 1 bis 4 (nicht als optional gekennzeichnet)
Stufe II: Optional weitere Leistungen gemäß Auflistung oben
II.2.4.3) Termine
Für den Auftrag gelten folgende terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 1.10.2018;
b) Vorlage der Genehmigungsplanung für die Einreichung bis 15.5.2019;
c) LP 5 ff nach Bewilligung der Fördermittel und Vorliegen der Genehmigungen;
d) Antrag auf Bewilligung von Mitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 ist jeweils bis zum 01.10. des Jahres vor Baubeginn einzureichen.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.4) Erläuterung Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit endet mit dem Ablauf der Gewährleistung der Baumaßnahmen (bis zu 5 Jahren).
II.2.4.5) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögliche Beeinträchtigungen des laufenden Kläranlagenbetriebes sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung ggf. Anforderungen an Provisorien zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
II.2.4.6) Auftragswert Planung
Der Auftragswert wird vorläufig mit ca. 900 000 EUR (netto) angenommen.