Beschreibung der Beschaffung
Anlass zur Aufstellung von neuen Planunterlagen
Es ist zu prüfen, ob die Anlagen noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Neben den Bundesgesetzen ist in Bayern bei der Neuerteilung von Erlaubnissen das Merkblatt Nr. 4.4/22 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zugrunde zu legen.
2015 wurden bereits Machbarkeitsstudien über die Zusammenlegung der Abwasseranlagen mit den Nachbargemeinden Oberndorf, Ellgau und Rain erstellt. Hierbei hat sich keine Wirtschaftlichkeit ergeben. Es liegen Bescheide des LRA Donau-Ries und diverse Planunterlagen vor.
Es existiert bereits ein Generalentwässerungsplan. Aus diesem ergeben sich die Bemessungsdaten des Kanalnetzes wie Einzugsfläche, Abwassermenge usw., die für den Nachweis der Gesamtanlage erforderlich sind. Der vorhandene Plan ist auf Aktualität zu prüfen. Bei positiver Prüfung kann dieser Plan zur Neubeantragung der Erlaubnis herangezogen werden. Neue Baugebiete und geplante Baugebiete innerhalb der nächsten 20 Jahre (Laufzeit des neuen Bescheides) sind ggf. zu ergänzen.
Im Regenwetterfall wird Mischwasser in die Kanalisation eingeleitet.
Das zu untersuchende Mischwasserkanalnetz beläuft sich auf eine Länge: ca. 11,04 km Hauptkanal und ca. 3,67 km Mischwasser-Hausanschlussleitungen.
Auf dem Gelände der Kläranlage besteht ein Regenüberlaufbecken (Vol. RÜB: 1 125 m). Das vorgeschaltete Abwasserhebewerk ist ebenfalls im Hinblick auf Bauzustand, Maschinentechnik und Elektrotechnik zu bewerten. Im Gewerbegebiet Neuteile existiert ein Stauraumkanal (V= 233 m).
Grundsätzlich haben die Prüfungen nach dem DWA Arbeitsblatt A128 bzw. des jeweils gültigen Arbeitsblattes zu erfolgen. Möglicherweise sind auch die strengeren Anforderungen nach Merkblatt 4.4/22 zu erfüllen. Die hydraul. Gewässerbelastung ist nach Merkblatt DWA M 153 zu bewerten.
Die vorhandene Kläranlage ist eine Abwasserteichanlage mit zwischengeschaltetem biologischem Reaktor (Tropfkörper). Die Bewertung der Anlage sollte anhand des Merkblattes Nr. 4.4/23 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erfolgen. Es existieren ein Vorklärteich (V=1 600 m, A= 1 230 m), ein Tropfkörper (V= 130 m) und Nachklärteiche (V= 810 m; A= 860 m).
Der Bauzustand der Klärteiche ist zu bewerten. Insbesondere eine Verbesserung der Beschaffenheit der Teichböden (nur z.T. befestigt) zur Erleichterung der Schlammentsorgung ist zu überprüfen. Es ist außerdem zu überprüfen, ob die ehemals vorhandene Feinentlastung noch existiert. Sie ist gegebenenfalls außer Betrieb zu nehmen.
Das bisher eingesetzte Tropfkörpersystem als biologische Zwischenstufe soll erhalten bleiben. Eine Bewertung bezüglich der zukünftig notwendigen Dimension des Tropfkörpers ist vorzunehmen.
Es ist zu überprüfen inwieweit die gesetzliche Vorschrift zur Phosphatfällung für die Abwasserbehandlung erfüllt werden können und welche baulich notwendigen Komponenten gegebenenfalls eingeplant werden müssen. Als Alternative zum bisherigen, wenig leistungsfähigen Vorfluter (ca. 20l/s) ist auch eine direkte Ableitung zur Donau zu bewerten (Entf. ca. 2 km, Luftlinie 1,3 km).
Im Rahmen der Modernisierung soll eine umfassende Bestandsaufnahme mit Bewertung des Bauzustandes, der Maschinentechnik und Elektronik der gesamten Anlage erfolgen. Unter wirtschaftlichen und technischen Aspekten ist der zusätzliche Einbau einer Rechenanlage zur effizienteren Klärschlammentsorgung und auch der zusätzliche Einbau einer Grobentschlammung im Rahmen des Projektes zu überprüfen.
Es werden die Ingenieurleistungen (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9), TA einschl. Steuer- u. Regelungstechnik (Lph. 1-9)) mit diesem Verfahren vergeben. Zudem werden die Besonderen Leistungen Bestandsaufnahme, örtl. BÜ, Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9 vergeben. Die bis 31.12.2018 gültige wasserrechtliche Erlaubnis steckt den zwingend einzuhaltenden Terminrahmen des Projektes ab.
Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 1,0-1,5 Mio.EUR brutto.