a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.3) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oderfristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter
vgv@meixner-partner.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Bewerber sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Änderungen oder Aktualisierungen werden unverzüglich auf der zuvor genannten Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen und Aktualisierungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall muss das unterzeichnete Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben dem Auftraggeber vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.