Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes (neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung, Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: EB-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes (neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung, Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes (neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung, Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben gemäß Link: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben gemäß Link: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes (neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes (neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung, Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung, Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
Die hier gegenständlichen Leistungen schaffen die Baufreiheit für die Hauptbaumaßnahme des Bundes, die Errichtung des neuen Regierungsflughafens in SXF. In diesem Zusammenhang werden alle in Betrieb befindlichen Kabel und Leitungen aus dem späteren Baufeld des Bundes zurückgebaut und funktionsfähig nach Außerhalb verlegt. Im Einzelnen sind Leistungen für folgende Medien zu erbringen:
Die hier gegenständlichen Leistungen schaffen die Baufreiheit für die Hauptbaumaßnahme des Bundes, die Errichtung des neuen Regierungsflughafens in SXF. In diesem Zusammenhang werden alle in Betrieb befindlichen Kabel und Leitungen aus dem späteren Baufeld des Bundes zurückgebaut und funktionsfähig nach Außerhalb verlegt. Im Einzelnen sind Leistungen für folgende Medien zu erbringen:
— Trinkwasser und Schmutzwasser (Druckleitungen, Freispiegelkanäle, Abwasserdruckleitungen und Pumpenanlagen),
— Regenwasser mit Freispiegelkanälen, Stauraumkanälen, Druckrohrentwässerung, Pumpenanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheidern,
— Mittelspannungs- und Starkstromversorgung (insbesondere Kabeltrassen, Kabelschächte, Transformatorenstationen),
— TK / IT (einschl. Kabelleerrohrtrassen, Kabelschächte),
— Übergeordnete Leistungen, wie die Gesamtnetzbetrachtung bzw. Gesamtnetzanpassung und,
— Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs einschl. bauzeitlicher Verkehrsführung.
Als Generalplaner erbringt der Auftragnehmer hierfür alle erforderlichen Leistungen der Planung über Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 4 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2 und 4 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 7 650 000,- € und für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 6 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000,- €;
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 4 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2 und 4 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 7 650 000,- € und für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 6 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000,- €;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 3 bis 4 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 400 000,- €;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 4 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 160 000,- €;
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 8 735 000,- €;
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 3 bis 4, Bauphasenplanung, bautechnologische Abstimmung, Gesamtkoordination der Bau- und Ausrüstungsplanung, betriebliche Abstimmung,
Hinweis: Die Beauftragung der Generalplanung für die Baufeldfreimachung Bund erfolgt in 3 Stufen.
— Stufe 1 Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI.
— Stufe 2 Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI (1. Option).
— Stufe 3 Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI (2. Option).
Optionale Leistungen:
1. Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5 bis 7 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis 7 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 5 und 6 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2013
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 5 – 7, Bauablaufplanung, bautechnologische Feinabstimmung, Gesamtkoordination der Bau- und Ausrüstungsplanung, betriebliche Abstimmung,
2. Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 8 und 9 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 8 und 9 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
c) keine
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 8 und 9 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2013
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 8 und 9, detaillierte Bauablaufplanung, bautechnologische Feinabstimmung, Gesamtkoordination der Bau- und Ausrüstungsabläufe, betriebliche Abstimmung,
3. Option:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern nicht die Vergütung für die vorbenannten Leistungen auf Basis der Preisverordnung der HOAI zwingend zu erfolgen hat.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern nicht die Vergütung für die vorbenannten Leistungen auf Basis der Preisverordnung der HOAI zwingend zu erfolgen hat.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen sind zu verhandeln.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen sind zu verhandeln.
Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben gemäß Link: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben gemäß Link: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der/die Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3) Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung für Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
3) Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung für Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
4) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 bis 3 stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 bis 3 stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend Benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend Benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung", Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung", Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Mindeststandards:
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 900 000,-Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen der Leistungsphase 3 bis 8 ab dem 01.01.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 2.1 bis 2.4 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen der Leistungsphase 3 bis 8 ab dem 01.01.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 2.1 bis 2.4 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 (Leistungszeitraum) und 2 (inhaltliche Angaben) stellt der Auftraggeber ein Formular „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 (Leistungszeitraum) und 2 (inhaltliche Angaben) stellt der Auftraggeber ein Formular „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die eingereichten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 41 Nr. 1 und 2 i.V. mit Anlage 12 HOAI für den Neubau von Bauwerken, Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von ≥ 0,5 Mio. Euro pro Einzelauftrag.
2.2) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Starkstromanlagen der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von ≥ 250 000,00 Euro pro Einzelauftrag.
2.3) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1-2 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Anlagen Abwasser- und Wasseranlagen der Honorarzone ≥ II.
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von ≥ 250 000,- Euro pro Einzelauftrag.
2.4) zwei Referenzen aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 45 i.V. mit Anlage 13 HOAI für den Neubau von Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von ≥ 200 000,- Euro pro Einzelauftrag.
Davon mindestens eine Referenz mit Planung von bauzeitlichen Verkehrsführungen im öffentlichen Straßenraum und mindestens eine Referenz im Sicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG eines Flughafens,
Die Darstellung aller Referenzen soll neben der Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular, auf (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) auch als Referenzblatt mit kurzer Beschreibung erfolgen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten Leistungen gemäß Pkt. 1 und 2 kann hinsichtlich der Leistungsart für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten Leistungen gemäß Pkt. 1 und 2 kann hinsichtlich der Leistungsart für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gemäß Ziff. III.1.1), Ziff. III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung der Besonderen Leistungen oder Leistungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Regelungen der HOAI fallen, erfolgt als Pauschalhonorar und die Vergütung der Leistungen, die unter den Anwendungsbereich der Mindestsätze der HOAI, Stand 2013 fallen, erfolgt auf Basis der Vergütungsregeln der HOAI gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung der Besonderen Leistungen oder Leistungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Regelungen der HOAI fallen, erfolgt als Pauschalhonorar und die Vergütung der Leistungen, die unter den Anwendungsbereich der Mindestsätze der HOAI, Stand 2013 fallen, erfolgt auf Basis der Vergütungsregeln der HOAI gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung, weitere Hinweise sind erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektteams bestehend aus: weitere Hinweise sind erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 50
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geletendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geletendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übergeordnete Leistungen, wie die Gesamtnetzbetrachtung bzw. Gesamtnetzanpassung und
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 4 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2 und 4 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 7 650 000 EUR und für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 6 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000 EUR;
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 4 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2 und 4 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 7 650 000 EUR und für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 6 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000 EUR;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 3 bis 4 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 400 000 EUR;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 4 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 160 000 EUR;
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 8 735 000 EUR;
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1 Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI
Stufe 2 Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI (1. Option)
Stufe 3 Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI (2. Option)
1) Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
2) Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
c) keine;
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 8 und 9 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2013.
3) Option:
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Nordwest mbH
Postanschrift: Aroser Allee 64
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geletendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geletendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.