Beschreibung der Beschaffung
Die Max-Wittmann Förderschule für Geistige Entwicklung wurde 1973 errichtet. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Gebäudes beträgt ca. 10 890 m. Als Konstruktionssystem dient ein Stahlbetonskelett mit einem Raster von 8,40 m x 8,40 m. Die Treppenhauskerne übernehmen die statische Aussteifung und sind in Ortbeton errichtet. Das Untergeschoss wurde teilweise in Ortbeton und teilweise in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Die darüberliegenden Geschosse bestehen aus einer klassischen Stahlbetonskelettkonstruktion mit Fertigteildecken und Betonfertigteilaußenwänden (Waschbetonplatten). Das Gebäude soll umfassend saniert werden.
In der ersten Maßnahme (nicht Teil dieser Vergabe) wurde begonnen, die äußere Gebäudehülle (Fassade und Dach) energetisch zu sanieren. Desweiteren wurde die Lüftungstechnik einschl. Brandschutz und MSR erneuert, die Lüftungskanäle wurden lediglich in Teilbereichen angepasst. Die beschriebenen Maßnahmen werden Anfang 2020 abgeschlossen.
Da im Bereich der TGA weitere erhebliche energetische Defizite bestehen und die Gebäudetechnik im Gebäudeinneren insg. als marode einzustufen ist, soll in einer zweiten Maßnahme die Sanierung der Haustechnik inkl. Leitungssysteme und Wiederherstellung der vorhandenen Oberflächen sowie die Überplanung der Wirtschaftsküche umgesetzt werden.
Die Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb zu realisieren. Das Schulgebäude besteht aus vier Gebäudeteilen, die miteinander verbunden sind. Ein Teil des Schulbetriebes ist an einen anderen Standort ausgelagert, so dass Gebäudeteile für Baumaßnahmen freistehen. Die verbleibenden Schüler müssen nach Fertigstellung eines Bauabschnitts innerhalb der Schule umziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Bereiche der Schule in Betrieb bleiben müssen. Ggf. sind Ersatzmaßnahmen zu schaffen.
Schließlich wurde für die zweite Maßnahme bereits die Entwurfsplanung erstellt. Daneben wurde ein umfassendes Brandschutzkonzept angefertigt. Dieses ist in der Entwurfsplanung noch nicht berücksichtigt.
Die ca. Gesamtbaukosten für die Maßnahmen Energetische Sanierung der Haustechnik und Überplanung Wirtschaftsküche betragen voraussichtlich 5 568 857,00 EUR brutto und setzen sich wie folgt zusammen:
Energetische Sanierung der Haustechnik
KG 300 ca. 3 101 391,00 EUR 57,1 %
KG 400 ca. 2 325 986,00 EUR 42,9 %
Überplanung Wirtschaftsküche
KG 300 ca. 70 740,00 EUR 50,0 %
KG 400 ca. 70 740,00 EUR 50,0 %
Das Projekt ist eine Fördermaßnahme im Rahmen des KInvFG II (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2: „Schulsanierungsprogramm“), d. h. der Fertigstellungstermin hat insbesondere gemäß KInvFG II Priorität.
Der Bieter soll als Generalplaner nach einer ausreichenden Einarbeitung im Wesentlichen die LP 5-6 und 8 erbringen. Die Überplanung der Wirtschaftsküche ist eine zusätzliche Maßnahme. Hier sind die LP 1-6 und 8 zu erfüllen.
Insgesamt werden folgende Generalplanerleistungen ausgeschrieben:
— Objektplanung nach § 34 HOAI:
LP 1-3 für die Überplanung der Wirtschaftsküche
LP 1 (1 %) und Einarbeitung in LP 3 für die Sanierung der Haustechnik
LP 5-6 und 8 für die Überplanung Wirtschaftsküche und Sanierung der Haustechnik,
— technische Ausrüstung nach § 55 HOAI:
LP 1-3 für die Überplanung der Wirtschaftsküche
Einarbeitung in LP 3 für die Sanierung der Haustechnik
LP 5-6 und 8 für die Überplanung der Wirtschaftsküche und die Sanierung der Haustechnik,
— Beratungsleistung Raumakustik nach Anlage 1, Ziffer 1.2.5 HOAI:
Einarbeitung in LP 3, LP 5-6 und 8 (Mitwirkung bei der Baustellenkontrolle) für ausgewählte Räume,
— statische Beratungsleistung: nach Erfordernis (Ansatz 100 Std. und 25 Begehungen),
— SiGeKo nach AHO-Heft Nr. 15
Der folgende grobe Entwurf einer Terminplanung beruht auf ersten Annahmen des Auftraggebers. Der Terminplan wird nach der Beauftragung durch den Generalplaner verifiziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt,
— LP 1 und LP 3 Einarbeitung Mai 2019,
— LP 5 + 6 inkl. Abstimmungen der LVs Juli 2019,
— Baubeginn Juli 2020,
— Fertigstellung/Übergabe März 2022.