Beschreibung der Beschaffung
Für das Planungsgebiet sind im Rahmen der Vorentwurfsplanung verschiedene städtebauliche Planungskonzeptionen ausgearbeitet worden. Das favorisierte städtebauliche Konzept Variante 3 sieht für das geplante Baugebiet „Erweiterung Bannholzgraben II“ Baufelder für Ein- oder Zweifamilienhäuser, für Doppelhäuser, Reihenhäuser und für Mehrfamilienhäuser mit einer gesamten Baufläche von ca. 35 700 m vor. Die geplanten Verkehrsflächen umfassen ca. 8 000 m und die geplanten Grünflächen ca. 9 100 m.
Die Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung soll nach derzeitigem Planungsstand an drei Stellen erfolgen: im Bestand an die Gebrüder-Grimm-Allee und den Michael-Ende-Weg, die dritte Anbindung erfolgt durch eine neu zu erstellende Erschließungsstraße entweder nach Norden an den Wiesenweg oder nach Süden an den Alten-Weinheimer-Weg. Ziel ist es, eine attraktive Straßenraumgestaltung zu erhalten, die den unterschiedlichen Anforderungen bezüglich der Erschließungsfunktion und einer hohen Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums und der Anwohner gerecht wird. Zu beachten ist, dass das geplante Baugebiet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Mannheim-Käfertal“ befindet, d. h. die Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung sind einzuhalten. Für das Niederschlagswasser sowohl von den Straßen, als auch von den Grundstücken ist eine zentrale Versickerung in öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Es ist nur über die belebte Bodenzone schadlos zu versickern (Muldenversickerung bzw. Mulden-Rigolenversickerung), eine reine Schachtversickerung ist nicht zulässig. Die entsprechenden Genehmigungen sind bei der Wasserschutzbehörde zu erwirken. Bei den Grünanlagen muss ein Spielplatz lediglich in der Fläche verortet, nicht aber geplant werden. Optional sind bei der Freianlagenplanung noch externe Ausgleichsflächen zu planen.
Die Planung und Ausführung der Versorgungsleitungen erfolgt durch die Stadtwerke Viernheim in Abstimmung mit dem Generalplaner. Die erforderlichen Gräben wird der Tiefbauer herstellen, während die Stadtwerke dann Gas, Wasser und Strom in die Leerrohre legt und die benötigten Kabel einzieht.
Für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen der Baugebietserweiterung sollen die folgenden Leistungen an einen Generalplaner vergeben werden:
— Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 ff. HOAI, LPH 1-9 +besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, Vermessung / Erstellen von Bestandsplänen),
— Leistungen der Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, LPH 1-9 +besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, Trassenkoordination, Trassensummenplan, Vermessung / Erstellen von Bestandsplänen),
— Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 +besondere Leistungen (Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für 2 Jahre),
— Leistungen der SiGeKo.
Die anrechenbaren Kosten werden aktuell für die Verkehrsanlagen auf ca. 1,2 Mio. EUR netto, für die Ingenieurbauwerke auf ca. 0,95 Mio. EUR netto, für die Freianlagen auf ca. 1,125 Mio. EUR netto und für SiGeKo auf ca. 3,3 Mio. EUR netto geschätzt.
Mitte August 2018 erfolgt die Offenlage des Bebauungsplanes, bis dahin sollen sowohl das Bodengutachten als auch das Entwässerungskonzept und die topographische Vermessung fertig erstellt sein. Für die Bauzeit sind 18 Monate vorgesehen, Ziel ist die Fertigstellung Mitte / Ende 2020.
Zu beachten ist, dass das Städtebauliche Konzept Variante 3 bereits in einigen Punkten überholt ist und sich zurzeit in Abstimmung befindet. Damit spiegelt es den prinzipiellen Geltungsbereich vorbehaltlich der noch folgenden Änderungen wider.