Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung des Campus der UMG. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Planungsleistungen – soweit diese nicht im Rahmen der Erstellung der ZBauL erbracht worden sind, optional bzw. stufenweise – entsprechend den Vorgaben des Planungsvertragsmusters – zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts”
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-516, Bau- und technisches Ausschreibungswesen”
Telefon: +49 551-3965731📞
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de📧
Fax: +49 551-3913010546 📠
Region: Göttingen🏙️
URL: www.med.uni-goettingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanerleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung Campus UMG
18 E 015007”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung des Campus der UMG. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung des Campus der UMG. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Planungsleistungen – soweit diese nicht im Rahmen der Erstellung der ZBauL erbracht worden sind, optional bzw. stufenweise – entsprechend den Vorgaben des Planungsvertragsmusters – zu beauftragen.
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neu entstehende und Bestandsgebäude integrierende UMG-Campus muss vollständig durch Versorgungsleitungen (u. a., Gas, Fernwärme, Wasser Kälte, Abwasser,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neu entstehende und Bestandsgebäude integrierende UMG-Campus muss vollständig durch Versorgungsleitungen (u. a., Gas, Fernwärme, Wasser Kälte, Abwasser, Elektro-, Telekommunikation, IT-Leitungen) parallel zu den bestehenden Netzen erschlossen werden. Ferner ist die vorhandene Fördertechniktrasse für den automatischen Warentransport (AWT), die Rohrpost und die Kleinförderanlage entsprechend den Erfordernissen zu erweitern und ggf. umzulegen.
Die bereits im Rahmen der Masterplanung GEP 2.1 entwickelten Konzepte sehen dazu die Errichtung eines „Versorgungsrings“ um den UMG-Campus vor, welcher sowohl die Erschließung mit den notwendigen Medien als auch die Anbindungen an die Fördertechnik berücksichtigt. Der Versorgungsring soll zum einen aus einem Tunnel für die Medienversorgung (runder Querschnitt, zum Großteil vorgesehen im Microtunneling-Verfahren) und zum anderen aus einem Tunnel für die Fördertechnik (rechteckiger Querschnitt, inkl. AWT, Rohrpost und Kleinförderanlage) bestehen. Beide Tunnelsysteme sollen einen zum Großteil ähnlichen Trassenverlauf haben, befinden sich allerdings komplett, bis auf die Osttrasse, voneinander getrennt in unterschiedlichen Tiefen. Die Tiefenlage für die Fördertechniktrasse ergibt sich aus dem bestehenden System. Die Tiefenlage für die Medientrasse ergibt sich einerseits aus dem zeitl. Vorlauf der Herstellung der notwendigen neuen Infrastrukturtrassen und andererseits aus den not-wendigen Kreuzungspunkten mit vorh. Infrastruktur und gepl. Gebäuden. Die Medienversorgung wird zeitlich im Wesentlichen vor der Fördertechniktrasse errichtet (außer der Osttrasse), um Provisorien und Umlegungen an den bestehenden Netzen für die gepl. Gebäude zu vermeiden. Diese Medienversorgung sowie die Neuverlegung der RW-Kanäle in Mikrotunnelbauweise weisen eine äußerst komplexe Geologie und Hydrogeologie auf.
Die Planung der Anlagentechnik (Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 6) für die zuvor genannte Fördertechnik (AWT, RP u. KFA) ist Bestandteil einer separaten Ausschreibung.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sind die baulichen Voraussetzungen (Tunnel Fördertechnik) zu planen und die Realisierung zu überwachen. Die entsprechende Planung des Fördertechnik-Planers ist somit in die Gesamtplanung zu integrieren.
Im ersten Schritt (Stufe 1 ≙ LP 1+2 gem. HOAI der Beauftragung) soll die Infrastrukturelle Erschließung des Campus an der UMG wirtschaftlich konzeptioniert werden (siehe auch besondere Leistungen zur LP 2). Hierbei dient die vorhandene Masterplanung (GEP 2.1) als Orientierung. Dazu sind insbesondere auch die unterschiedlichen Zwischenzustände während der laufenden Bauarbeiten zu berücksichtigen. Da insbesondere die Fördertechnik in Teilen aber auch der Medienversorgungsring unter anderem aufgrund der parallel zu realisierenden Um- und Neubauten nicht in einer Gesamtmaßnahme herzustellen ist, soll das Konzept die Erschließung in sinnvolle Einzelabschnitte unterteilen. Die weiteren Beauftragungsstufen sollen gemäß dieser noch festzulegenden Aufteilung und unter Berücksichtigung des folgenden Absatzes zur ZBauL abgerufen werden. Der Auftraggeber behält sich hierbei ausdrücklich die Anwendung des § 11 Abs. 3 HOAI vor.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliche Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliche Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben, sofern zutreffend - auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten.
(Gewichtung 10 %);
(2) Angabe zu dem vorgesehenen Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter wie Name, Vorname, Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde.
(Gewichtung 5 %);
(3) Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen betr. Generalplanerleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jedenfalls aber hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Es werden max. 5 Referenzen gemäß jeweiliger Benennung im Formblatt gewertet.
Davon sollte nach Möglichkeit ein Nachweis aus dem folgenden Bereich erbracht werden:
Nachweis erbrachter Leistungsphasen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Fachplanung Geotechnik, Planungsvermessung.
(Gewichtung 40 %);
(4) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (seit mind. 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001).
(Gewichtung 5 %);
(5) Erstellung eines aussagefähigen Konzeptpapiers auf der Grundlage der aus dieser EU-Bekanntmachung ersichtlichen Inhalte, aus dem sich die Herangehensweise an vergleichbare Projekte ergibt.
(Gewichtung 35 %);
(6) Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz.
(Gewichtung 5 %)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche,
— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung,
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) – III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) – III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder – bei auswärtigen Bietern – einer anderen Versicherung, die vergleichbaren Schutz bei Unfällen gewährt (§ 45 VgV),
— Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§45 VgV),
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
— Erklärung des Bieters über den Umsatz für Objektplanung Ingenieurbauwerke im Rahmen von Erschließungsprojekten für die 3 letzten Geschäftsjahre,
— Erklärung des Bieters über den Umsatz für Fachplanung Technische Ausrüstung im Rahmen von Erschließungsprojekten für die 3 letzten Geschäftsjahre,
— Erklärung des Bieters über den Umsatz für Tragwerksplanungen im Rahmen von Erschließungsprojekten für die 3 letzten Geschäftsjahre,
— Erklärung des Bieters über den Umsatz für Fachplanung Geotechnik im Rahmen von Erschließungsprojekten für die 3 letzten Geschäftsjahre,
— Erklärung des Bieters über den Umsatz für Vermessungsleistungen im Rahmen von Erschließungsprojekten für die 3 letzten Geschäftsjahre.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistungspräqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Nachweis der Vertrautheit mit Vorschriften u. Baumaßnahmen der öffentlichen Hand (z. B. Erstellung einer ZBauL; Durchführung von Vergabeverfahren für Bauleistungen),
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Fachplanung Technische Ausrüstung,
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Tragwerksplanung,
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Geotechnik,
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Vermessung,
— Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen projektspezifisch aus dem Bereich Generalplanerleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jedenfalls aber hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge,
— Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (seit mind. 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001),
— die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIng G) in der Neufassung vom...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIng G) in der Neufassung vom 12.7.2007 (Nds. GBBl. 26/2007 S. 434), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.12.2008 (Nds. GVBl. Nr. 25/2008 S. 370) bzw. vergleichbarer landes rechtlicher Vorschriften. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36 EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 233-532482 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung des Campus der UMG. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung des Campus der UMG. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Planungsleistungen - soweit diese nicht im Rahmen der Erstellung der ZBauL erbracht worden sind, optional bzw. stufenweise - entsprechend den Vorgaben des Planungsvertragsmusters - zu beauftragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Preis (Gewichtung): 35
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 233-532482
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 E 015007
Titel: Generalplanerleistungen für die Infrastrukturelle Erschließung Campus UMG
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 214-526081 (2019-11-04)