Das Grevener Rathaus wurde zwischen 1971-73 errichtet. Das Rathaus soll nun sowohl baulich als auchenergetisch saniert werden. Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzeserfolgen, da sich das Gebäude in einem Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW befindet. Im Zuge der Grundsanierung sollen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Gebäudes Berücksichtigung finden. Die Investitionskosten (Kostengruppen 300-600) für das Projekt belaufen sich gemäß erster Vorüberlegungen auf etwa 12 Mio. EUR brutto (siehe Anlage B3 - Projektbeschreibung und Leistungsbilder). Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass weitere Kosten für die KG 200 nicht ausgeschlossen sind. Eine konkretisierte Kostenplanung ist Teil der Beauftragung. Die BGF wurde mit ca. 7 622 m (inkl. KG) ermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 84-2018
Kurze Beschreibung:
Das Grevener Rathaus wurde zwischen 1971-73 errichtet. Das Rathaus soll nun sowohl baulich als auchenergetisch saniert werden. Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzeserfolgen, da sich das Gebäude in einem Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW befindet. Im Zuge der Grundsanierung sollen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Gebäudes Berücksichtigung finden.
Die Investitionskosten (Kostengruppen 300-600) für das Projekt belaufen sich gemäß erster Vorüberlegungen auf etwa 12 Mio. EUR brutto (siehe Anlage B3 - Projektbeschreibung und Leistungsbilder). Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass weitere Kosten für die KG 200 nicht ausgeschlossen sind. Eine konkretisierte Kostenplanung ist Teil der Beauftragung.
Die BGF wurde mit ca. 7 622 m
Das Grevener Rathaus wurde zwischen 1971-73 errichtet. Das Rathaus soll nun sowohl baulich als auchenergetisch saniert werden. Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzeserfolgen, da sich das Gebäude in einem Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW befindet. Im Zuge der Grundsanierung sollen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Gebäudes Berücksichtigung finden.
Die Investitionskosten (Kostengruppen 300-600) für das Projekt belaufen sich gemäß erster Vorüberlegungen auf etwa 12 Mio. EUR brutto (siehe Anlage B3 - Projektbeschreibung und Leistungsbilder). Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass weitere Kosten für die KG 200 nicht ausgeschlossen sind. Eine konkretisierte Kostenplanung ist Teil der Beauftragung.
Die energetische Sanierung des Rathauses erfolgt im Rahmen des Projektaufrufs Kommunaler Klimaschutz NRW durch Mittel der EFRE-Förderung (Europäische Fonds für regionale Entwicklung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Grevener Rathaus wurde zwischen 1971-73 errichtet. Das Rathaus soll nun sowohl baulich als auchenergetisch saniert werden. Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzeserfolgen, da sich das Gebäude in einem Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW befindet. Im Zuge der Grundsanierung sollen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Gebäudes Berücksichtigung finden.
Das Grevener Rathaus wurde zwischen 1971-73 errichtet. Das Rathaus soll nun sowohl baulich als auchenergetisch saniert werden. Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzeserfolgen, da sich das Gebäude in einem Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW befindet. Im Zuge der Grundsanierung sollen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Gebäudes Berücksichtigung finden.
Die Investitionskosten (Kostengruppen 300-600) für das Projekt belaufen sich gemäß erster Vorüberlegungen auf etwa 12 Mio. EUR brutto (siehe Anlage B3 - Projektbeschreibung und Leistungsbilder). Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass weitere Kosten für die KG 200 nicht ausgeschlossen sind. Eine konkretisierte Kostenplanung ist Teil der Beauftragung.
Die Investitionskosten (Kostengruppen 300-600) für das Projekt belaufen sich gemäß erster Vorüberlegungen auf etwa 12 Mio. EUR brutto (siehe Anlage B3 - Projektbeschreibung und Leistungsbilder). Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass weitere Kosten für die KG 200 nicht ausgeschlossen sind. Eine konkretisierte Kostenplanung ist Teil der Beauftragung.
Die BGF wurde mit ca. 7 622 m
Das Rathaus wird im ersten Schritt eine Schadstoffsanierung auf Grundlage der vorliegenden orientierenden Schadstoffuntersuchung erfahren. Die anschließend durchzuführenden Baumaßnahmen unterteilen sich in baukonstruktive Maßnahmen, Optimierung der Haustechnik sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die nicht in der Förderung (siehe Ziff. II.2.13) und II.2.14)) enthalten sind. Das Projekt wird unter Beteiligung eines Gutachters für Schadstoffsanierung durchgeführt. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Unterlage B3 –Projektbeschreibung und Leistungsbilder.
Das Rathaus wird im ersten Schritt eine Schadstoffsanierung auf Grundlage der vorliegenden orientierenden Schadstoffuntersuchung erfahren. Die anschließend durchzuführenden Baumaßnahmen unterteilen sich in baukonstruktive Maßnahmen, Optimierung der Haustechnik sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die nicht in der Förderung (siehe Ziff. II.2.13) und II.2.14)) enthalten sind. Das Projekt wird unter Beteiligung eines Gutachters für Schadstoffsanierung durchgeführt. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Unterlage B3 –Projektbeschreibung und Leistungsbilder.
Folgende Leistungsbilder sollen als Generalplanerleistungen erbracht werden:
Die genannten Leistungen, die zusätzlichen besonderen Leistungen und die Leistung Abdichtungsberatungen sind in der Unterlage „B3 Projektbeschreibung und Leistungsbilder“ genauer beschrieben. Die Generalplanungsleistungen werden voraussichtlich stufenweise vergeben: Stufe I (LP 1-3), Stufe II (LP 5-9,sofern genannte LP vorhanden).
Die genannten Leistungen, die zusätzlichen besonderen Leistungen und die Leistung Abdichtungsberatungen sind in der Unterlage „B3 Projektbeschreibung und Leistungsbilder“ genauer beschrieben. Die Generalplanungsleistungen werden voraussichtlich stufenweise vergeben: Stufe I (LP 1-3), Stufe II (LP 5-9,sofern genannte LP vorhanden).
Dauer: 34 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW) Aktenzeichen KKS-2-002
Zusätzliche Informationen:
Die energetische Sanierung des Rathauses erfolgt im Rahmen des Projektaufrufs Kommunaler Klimaschutz NRW durch Mittel der EFRE-Förderung (Europäische Fonds für regionale Entwicklung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rathaus der Stadt Greven
Rathausstr. 6
48268 Greven
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
Jahresgesamtnettoumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 (sofern für 2017vorliegend, sonst für die Jahre 2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen) für die Jahre 2015, 2016, 2017 (sofern für 2017 vorliegend, sonst für die Jahre 2014,2015, 2016) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Angaben zur Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen) für die Jahre 2015, 2016, 2017 (sofern für 2017 vorliegend, sonst für die Jahre 2014,2015, 2016) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Neben einer Mindestreferenz für Planungsleistungen können 2 weitere Referenzen eingereicht werden, die gewertet werden. Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien und der Mindestanforderungen mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei, diese kann unter der bei Ziff. I.3) genannten Adresseheruntergeladen werden.
Neben einer Mindestreferenz für Planungsleistungen können 2 weitere Referenzen eingereicht werden, die gewertet werden. Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien und der Mindestanforderungen mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei, diese kann unter der bei Ziff. I.3) genannten Adresseheruntergeladen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz für Planungsleistungen für Büro- und Verwaltungsgebäude (mind. 60 % der oberirdischen BGF in m
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG.
(EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- u. 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- u. 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall, kein Ausschlussgrund.
Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser Sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von 4 Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von 4 Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung):
— Referenzen für Planungsleistungen für Büro- und Verwaltungsgebäude (mind. 60 % der oberirdischen BGFin m
— Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung der Generalplanung: insgesamt (25 %),
— durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: (6 %),
— durchschnittlicher Jahresgesamtnettoumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: (9 %).
Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei, diese kann unter der bei Ziff. I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden.
Kann die Auswahl von 4 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an vierter Stelle liegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kann die Auswahl von 4 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an vierter Stelle liegen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Dem öffentlichen Auftraggeber bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel – gleich aus welchen Gründen – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insofern, insbesondere der endgültige Zugang des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde. Im Falle einer Versagung der Zustimmung erwachsen keiner der Vertragsparteien Ansprüche auf Entschädigung.
Dem öffentlichen Auftraggeber bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel – gleich aus welchen Gründen – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insofern, insbesondere der endgültige Zugang des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde. Im Falle einer Versagung der Zustimmung erwachsen keiner der Vertragsparteien Ansprüche auf Entschädigung.
Sofern der Fördermittelgeber dem Auftraggeber weitergehende – im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannte – Auflagen und/oder Bedingungen auferlegt, so können diese Gegenstände von Verhandlungen in diesem Verfahren sein.
Mit Abgabe eines Angebotes wird dieser Vergabevorbehalt anerkannt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR49EC1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 179-405907 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Rathaus wird im ersten Schritt eine Schadstoffsanierung auf Grundlage der vorliegenden orientierenden Schadstoffuntersuchung erfahren. Die anschließend durchzuführenden Baumaßnahmen unterteilen sich inbaukonstruktive Maßnahmen, Optimierung der Haustechnik sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, dienicht in der Förderung (siehe Ziff. II.2.13) und II.2.14)) enthalten sind. Das Projekt wird unter Beteiligung einesGutachters für Schadstoffsanierung durchgeführt. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Unterlage B3 -Projektbeschreibung und Leistungsbilder.
Das Rathaus wird im ersten Schritt eine Schadstoffsanierung auf Grundlage der vorliegenden orientierenden Schadstoffuntersuchung erfahren. Die anschließend durchzuführenden Baumaßnahmen unterteilen sich inbaukonstruktive Maßnahmen, Optimierung der Haustechnik sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, dienicht in der Förderung (siehe Ziff. II.2.13) und II.2.14)) enthalten sind. Das Projekt wird unter Beteiligung einesGutachters für Schadstoffsanierung durchgeführt. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Unterlage B3 -Projektbeschreibung und Leistungsbilder.
Die genannten Leistungen, die zusätzlichen Besonderen Leistungen und die Leistung Abdichtungsberatungensind in der Unterlage „B3 Projektbeschreibung und Leistungsbilder“ genauer beschrieben. Die Generalplanungsleistungen werden voraussichtlich stufenweise vergeben: Stufe I (LP 1-3), Stufe II (LP 5-9, sofern genannte LP vorhanden).
Die genannten Leistungen, die zusätzlichen Besonderen Leistungen und die Leistung Abdichtungsberatungensind in der Unterlage „B3 Projektbeschreibung und Leistungsbilder“ genauer beschrieben. Die Generalplanungsleistungen werden voraussichtlich stufenweise vergeben: Stufe I (LP 1-3), Stufe II (LP 5-9, sofern genannte LP vorhanden).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48268 Greven.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt
Erkennen und vermeiden typischer Risiken und Fehlerquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Struktur der Ablauf- und Aufbauorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27,00 %
Preis (Gewichtung): 30,00 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name: Ssp ag
Postanschrift: Lise-Meitner-Allee 30
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪 Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Dem öffentlichen Auftraggeber bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchen Gründen - nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insofern insbesondere der endgültige Zugang des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde. Im Falle einer Versagung der Zustimmung erwachsen keiner der Vertragsparteien Ansprüche auf Entschädigung.
Dem öffentlichen Auftraggeber bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchen Gründen - nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insofern insbesondere der endgültige Zugang des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde. Im Falle einer Versagung der Zustimmung erwachsen keiner der Vertragsparteien Ansprüche auf Entschädigung.
Sofern der Fördermittelgeber dem Auftraggeber weitergehende - im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannte - Auflagen und/oder Bedingungen auferlegt, so können diese Gegenstände von Verhandlungen in diesem Verfahren sein.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR49L6X
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.