Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Fachliche Eignung nach § 46 Abs. 3 VgV
Wichtung 25 %
Mindestanforderung: Projektleiter(in) mit abgeschlossenem Ingenieurstudium im Bauwesen
Es ist eine Liste von ihm/ihr abgeschlossener vergleichbarer Projekte (Bürogebäude ab 1 500 m BGF) vorzulegen. Die Projekte müssen Koordination der wichtigsten Fachplanungsdisziplinen beinhalten.
5 Punkte: 5 oder mehr vergleichbare Projekte
4 Punkte: 4 vergleichbare Projekte
3 Punkte: 3 vergleichbare Projekte
2 Punkte: 2 vergleichbare Projekte
1 Punkt: 1 vergleichbares Projekt (Mindestanforderung)
0 Punkte: kein vergleichbares Projekt (Mindestanforderung nicht erfüllt)
2) Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren nach § 46 VGV (Formblatt 133_333b)
Wichtung 25 %
Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert:
Als Referenz gilt die Objektplanung eines Bürogebäudes mit mindestens 2 000 m BGF in Verbindung mit der Tragwerkplanung eines Hochbaus mit mindestens 3 Geschossen, einem Brandschutzkonzept für einen Hochbau mit mindestens 80 Personen, Technischer Gebäudeausrüstung für ein Büro-, Wohn- oder Schulgebäude mit mindestens 3 000 m BGF und einer Außenanlage mit mindestens 3 000 m (Parkplatz mit Begleitgrün).
Eine Referenz kann sich aus mehreren Objekten zusammensetzen (etwa Objektplanung eines Bürogebäudes mit Tragwerkplanung eines Krankenhauses etc), jedoch müssen die Objekte die Größenangaben BGF einzeln erfüllen.
5 Punkte: 5 oder mehr vergleichbare Referenzen
4 Punkte: 4 vergleichbare Referenzen
3 Punkte: 3 vergleichbare Refezenzen
2 Punkte: 2 vergleichbare Referenzen
1 Punkt: 1 vergleichbare Referenz (Mindestanforderung)
0 Punkte: keine vergleichbare Referenz (Mindestanforderung nicht erfüllt)
3) Jährliches Mittel der Beschäftigten/Anzahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre nach § 46 Abs. 3 VGV (Formblatt 333_133b)
Wichtung 30 %
Gewertet wird die Anzahl der Ingenieure, die für die Planungsaufgabe zur Verfügung stehen. Zu wertende Ingenieure sind mit Namen und Studienabschluss anzugeben. Gewertet werden:
a) Architekten/Hochbauingenieure;
b) Bauingenieure des Fachrichtung Tragwerksplanung;
c) Elektro- und Maschinenbauingenieure für die Technische Gebäudeausrüstung;
d) Bauingenieure für Verkehrsanlagen und/oder Freianlagen;
e) Geologen oder Bauingenieure der Fachrichtung Grundbau.
5 Punkte: Mindestens a) 5, b) 3, c) 4, d) 1, e) 2 Beschäftigte/Führungskräfte
4 Punkte: Mindestens a) 4, b) 2, c) 4, d) 1, e) 2 Beschäftigte/Führungskräfte
3 Punkte: Mindestens a) 4, b) 2, c) 3, d) 1, e) 1 Beschäftigte/Führungskräfte
2 Punkte: Mindestens a) 3, b) 2, c) 3, d) 1, e) 1 Beschäftigte/Führungskräfte
1 Punkt: Mindestens a) 3, b) 1, c) 2, d) 1, e) 1 Beschäftigte/Führungskräfte (Mindestanforderung)
0 Punkte: weniger als a) 2, b) 1, c) 2, d) 1, e) 1 Beschäftigte/Führungskräfte (Mindestanforderung nicht erfüllt)