Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Leistungen:
Objektplanung (Generalplanung)
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 34:
— Leistungsphasen 1-4:
Alle Grundleistungen,
— Leistungsphase 5 (Teil 1):
Besondere Leistung der Definition der Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung als Basis für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers,
— Leistungsphase 6:
Besondere Leistung zur Vorbereitung der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit allen Leitdetails, die die künstlerische Gestaltung, den Ausbaustandard und die Ausstattung sicherstellen. Hierzu gehört auch die Erfassung und Darstellung der Einrichtungsgestaltung sowie das Aufstellen aller zugehörigen Vergabeunterlagen.
— Leistungsphase 7:
Besondere Leistungen zur Mitwirkung an der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Prüfen und Werten der Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie – optional bei Zulassung von Nebenangeboten – das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf den bisherigen Planungsstand,
— Leistungsphase 5 (Teil 2):
Besondere Leistung des Prüfens und der Freigabe der vom Generalunternehmer ausgearbeiteten Ausführungsplanungen im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung),
— Leistungsphase 8:
Besondere Leistung zum Überwachen der Ausführung des Objekts durch den Generalunternehmer im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung).
Technische Ausrüstungen
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 55, Anlagengruppen 1 – 6:
— Leistungsphasen 1-4:
Alle Grundleistungen,
Mit der Maßgabe für die Anlagengruppe 2, dass im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) mindestens 3 Varianten der Wärmeversorgung betrachtet und dargestellt werden müssen.
— Leistungsphase 5 (Teil 1):
Besondere Leistung der Definition der Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung als Basis für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers
— Leistungsphase 6:
Besondere Leistung zur Vorbereitung der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit allen Leitdetails, die die künstlerische Gestaltung, den Ausbaustandard und die Ausstattung sicherstellen.
— Leistungsphase 7:
Besondere Leistungen zur Mitwirkung an der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Prüfen und Werten der Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie – optional bei Zulassung von Nebenangeboten – das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf den bisherigen Planungsstand,
— Leistungsphase 5 (Teil 2):
Besondere Leistung des Prüfens und der Freigabe der vom Generalunternehmer ausgearbeiteten Ausführungsplanungen für die Technische Ausrüstung im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung).
Tragwerksplanung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 51: Leistungsphasen1-4:
Alle Grundleistungen
BauphysikLeistungen (alle Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 – 4 gemäß HOAI 2013, Anlage 1.2 Bauphysik, sowie AHO, Heft 23 Leistungen nach EnEV),
Leistungsphasen1-4:
Alle Grundleistungen bestehend aus den Teilbereichen:
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung (EnEV ab 2016)
— Bauakustik (Schallschutz und Schallimmissionsschutz) und
— Raumakustik, insbesondere inklusive aller erforderlichen Nachweise und Berechnungen.
Brandschutz
Leistungsphasen1-4 gemäß AHO Heft 17, Stand Juni 2015:
Alle Grundleistungen