Planer mit Subunternehmern, deren Referenzen nach III.2.3) in die Wertung eingehen, haben Ihre Bewerbung wie Bietergemeinschaften (siehe hierzu auch III.1.3)) einzureichen. Zusätzlich ist vom Bewerber eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass die Subunternehmer im Auftragsfall vertraglich gebunden werden. Die Subunternehmer sind in der Erklärung namentlich mit Kontaktdaten zu benennen. Die Erklärung muss weiterhin enthalten, dass mit den Subunternehmern Verträge nach HOAI (außer Restaurator) geschlossen werden und die Mindestsätze nach HOAI nicht unterschritten werden. Mehrfachbeteiligungen von Subunternehmern, auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft, sind nicht zulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber im weiteren Verfahren.