Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Neuverlegung der vorhandenen Ferngasleitungen FGL 80 DN 500, DP 25 (Gesamtlänge = 52 km) von Potsdam nach Brusendorf und FGL 80.01 DN 500, DP 25 (Gesamtlänge = 13,2 km) von Ketzin nach Potsdam einschließlich der Nebenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt somit ca. 65 km.
Planungsbeginn ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die baulichen Realisierungen der Baumaßnahmen sind in den Jahren 2021 bis 2023 beabsichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung – Neuverlegung der Ferngasleitungen FGL 80/80.01
16.18072
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Neuverlegung der vorhandenen Ferngasleitungen FGL 80 DN 500, DP 25 (Gesamtlänge = 52 km) von Potsdam nach Brusendorf...”
Kurze Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Neuverlegung der vorhandenen Ferngasleitungen FGL 80 DN 500, DP 25 (Gesamtlänge = 52 km) von Potsdam nach Brusendorf und FGL 80.01 DN 500, DP 25 (Gesamtlänge = 13,2 km) von Ketzin nach Potsdam einschließlich der Nebenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt somit ca. 65 km.
Planungsbeginn ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. Die baulichen Realisierungen der Baumaßnahmen sind in den Jahren 2021 bis 2024 beabsichtigt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung von Rohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig (Sitz der ONTRAS)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Ingenieurbauwerke bzw. § 53 Technische Ausrüstung in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Ingenieurbauwerke bzw. § 53 Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, § 26 Landschaftsplanung (LBP) in den Leistungsphasen 1 bis 4 für den Austausch der FGL 80 und FGL 80.01 inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordneten Planungsleistungen und Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo). Im Rahmen des Engineerings erfolgt zunächst die Betrachtung der gesamten Trasse. Aufgabe ist es, bereits sanierte Abschnitte nach deren Zustand und Molchbarkeit zu bewerten. Bei einer positiven Bewertung verbleiben diese Abschnitte und werden nicht erneuert, andernfalls soll eine Neuverlegung durchgeführt werden. Aus dieser Betrachtung/Bewertung ergibt sich letztlich der Gesamtumfang des Projektes.
Im Leistungsumfang enthalten sind damit u.a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik, IT-Anbindung, der Stationsbau für Steuertechnik, Elt- und Automatisierungstechnik sowie kathodischer Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z.B. Leistungen der Landschaftsplanung und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die...”
Beschreibung der Optionen
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Objekte sowie einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, sowie Positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 056-124732
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Generalplanung – Neuverlegung der Ferngasleitungen FGL 80/80.01
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Weishaupt
Postanschrift: Förstgener Str. 42 OT Kössern
Postort: Grimma
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.