Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gefordert ist die Angabe von 3 unterschiedlichen Referenzen gemäß der nachstehenden Referenzanforderungen: Bietergemeinschaften/ ARGE können insgesamt nur 3 Referenzen angeben. Bei Vorlage von weniger oder mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber für die Teilnahme ausgeschlossen.
Referenz 1: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus aus dem Bereich Rettungsdienst/ Rettungswesen.
Folgende Mindesteigenschaften muss die Referenz erfüllen:
— mindestens das Leistungsbild Gebäudeplanung wurde durch den Bewerber erbracht,
— mindestens die Leistungsphasen 2-4 wurden durch den Bewerber erbracht,
— Fertigstellung ist nach dem 1.1.2010 erfolgt.
Die weiteren Angaben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt 1“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Referenz 2: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus aus dem Bereich Rettungsdienst/ Rettungswesen.
Folgende Mindesteigenschaften muss die Referenz erfüllen:
— mindestens das Leistungsbild Gebäudeplanung wurde durch den Bewerber erbracht,
— mindestens die Leistungsphasen 5-8 wurden vollständig durch den Bewerber erbracht,
— Fertigstellung ist nach dem 1.1.2010 erfolgt.
Die weiteren Angaben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt 2“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Referenz 3: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus öffentlicher Nutzung.
Folgende Mindesteigenschaften muss die Referenz erfüllen:
— mindestens das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppe 420, 440 und 450) wurden durch den Bewerber erbracht,
— mindestens die Leistungsphasen 3-8 wurden vollständig durch den Bewerber erbracht,
— Fertigstellung ist nach dem 31.12.2012 erfolgt.
Die weiteren Angaben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt 3“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand der in Punkt II.2.9 genannten Auswahlkriterien.