Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Revitalisierung des Kutschpferdestalls in Potsdam (Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte HBPG)
Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die unter Ziff. II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen und besondere Leistungen des Generalplaners einschließlich Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 7, inklusive Blitzschutz), Planungsleistungen für Leistungen der Bauphysik mit Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie des Brandschutzes, Logistikleistungen sowie Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die ständige Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Entwurfsplanung einschließlichder Begleitung der baufachlichen Prüfung durch die Prüfinstanz bis zur Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung gemäß Leistungsbeschreibung) beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: HBPG 01/2018/80171721
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die unter Ziff. II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen und besondere Leistungen des Generalplaners einschließlich Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 7, inklusive Blitzschutz), Planungsleistungen für Leistungen der Bauphysik mit Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie des Brandschutzes, Logistikleistungen sowie Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die ständige Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn.
Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Entwurfsplanung einschließlichder Begleitung der baufachlichen Prüfung durch die Prüfinstanz bis zur Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung gemäß Leistungsbeschreibung) beauftragt.
Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die unter Ziff. II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen und besondere Leistungen des Generalplaners einschließlich Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 7, inklusive Blitzschutz), Planungsleistungen für Leistungen der Bauphysik mit Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie des Brandschutzes, Logistikleistungen sowie Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die ständige Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn.
Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Entwurfsplanung einschließlichder Begleitung der baufachlichen Prüfung durch die Prüfinstanz bis zur Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung gemäß Leistungsbeschreibung) beauftragt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-18 📅
Datum des Beginns: 2018-08-13 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 075-167202
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a. Abgabe einer Erklärung, dass mit dem Erstangebot hinsichtlich der Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 10 BbgVergG, entsprechende Erklärungen vorgelegt werden;
b. Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister;
c. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig;
d. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) beruft (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), muss er angeben, welche Unternehmen einbezogen werden sollen sowie wofür er die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch nehmen will. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, für die die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch genommen werden, sind für das Drittunternehmen Nachweise in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss das Drittunternehmen eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung einreichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des eingesetzten Drittunternehmens vorzulegen;
e. Abgabe einer Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung;
f. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung.
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem unter Ziff. I.3) angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sollt der Download der Vergabeunterlagen nicht allein durch Klicken auf den Link funktionieren, ist der Link zu kopieren und in einen neuen Tab einzufügen. Der AG behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, in einem verschlossenen Umschlag an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1DRDW
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a. Abgabe einer Erklärung, dass mit dem Erstangebot hinsichtlich der Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 10 BbgVergG, entsprechende Erklärungen vorgelegt werden;
b. Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister;
c. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig;
d. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) beruft (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), muss er angeben, welche Unternehmen einbezogen werden sollen sowie wofür er die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch nehmen will. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, für die die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch genommen werden, sind für das Drittunternehmen Nachweise in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss das Drittunternehmen eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung einreichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des eingesetzten Drittunternehmens vorzulegen;
e. Abgabe einer Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung;
f. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung.
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem unter Ziff. I.3) angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sollt der Download der Vergabeunterlagen nicht allein durch Klicken auf den Link funktionieren, ist der Link zu kopieren und in einen neuen Tab einzufügen. Der AG behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, in einem verschlossenen Umschlag an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1DRDW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die unter Ziff. II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen und besondere Leistungen des Generalplaners einschließlich Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 7, inklusive Blitzschutz), Planungsleistungen für Leistungen der Bauphysik mit Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie des Brandschutzes, Logistikleistungen sowie Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die ständige Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn.
Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die unter Ziff. II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen und besondere Leistungen des Generalplaners einschließlich Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 7, inklusive Blitzschutz), Planungsleistungen für Leistungen der Bauphysik mit Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie des Brandschutzes, Logistikleistungen sowie Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die ständige Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn.
Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Entwurfsplanung einschließlichder Begleitung der baufachlichen Prüfung durch die Prüfinstanz bis zur Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung gemäß Leistungsbeschreibung) beauftragt.
Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise; mit der Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Entwurfsplanung einschließlichder Begleitung der baufachlichen Prüfung durch die Prüfinstanz bis zur Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung gemäß Leistungsbeschreibung) beauftragt.
Siehe zunächst Ziff. II.1.4). Die (optional beauftragten Projektstufen 2 bis 4 umfassen folgende in den Vergabeunterlagen näher beschriebene Leistungen: Projektstufe 2: Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Genehmigungsplanung bis zur Erteilung der Baugenehmigung gemäß Leistungsbeschreibung. Projektstufe 3: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Ausführungsplanung gemäß Leistungsbeschreibung. Projektstufe 4: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und der Dokumentation zur Übergabe an das Facility Management gemäß Leistungsbeschreibung.
Siehe zunächst Ziff. II.1.4). Die (optional beauftragten Projektstufen 2 bis 4 umfassen folgende in den Vergabeunterlagen näher beschriebene Leistungen: Projektstufe 2: Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Genehmigungsplanung bis zur Erteilung der Baugenehmigung gemäß Leistungsbeschreibung. Projektstufe 3: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Ausführungsplanung gemäß Leistungsbeschreibung. Projektstufe 4: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und der Dokumentation zur Übergabe an das Facility Management gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Kutschpferdestall steht unter Denkmalschutz und unterliegt hohen denkmalrechtlichen Auflagen. Die genannte Maßnahme umfasst Planungs- und Bauleistungen für einzelne Bereiche des Bestandsgebäudes sowie die Durchführung der Umbaumaßnahmen bei laufendem Museums-/Veranstaltungsbetrieb. Für die Durchführung der Baumaßnahme beantragt der Auftraggeber Fördermittel. Alle baulichen Leistungen sind bis Dezember 2020 abzuschließen.
Der Kutschpferdestall steht unter Denkmalschutz und unterliegt hohen denkmalrechtlichen Auflagen. Die genannte Maßnahme umfasst Planungs- und Bauleistungen für einzelne Bereiche des Bestandsgebäudes sowie die Durchführung der Umbaumaßnahmen bei laufendem Museums-/Veranstaltungsbetrieb. Für die Durchführung der Baumaßnahme beantragt der Auftraggeber Fördermittel. Alle baulichen Leistungen sind bis Dezember 2020 abzuschließen.
Der AG weist darauf hin, dass er beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlungen mit den Bietern zu erörtern, ob und in welcher Form bei der Planung die Planungsmethode BIM (Building Information Modelling) sinnvoll zum Einsatz gebracht werden kann. Der AG wird die Bieter daher auffordern, mit ihren Erstangeboten Vorschläge hierzu zu machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich an diesem Vergabeverfahren ausschließlich Unternehmen beteiligen können, die in der Lage und willens sind, BIM zum Einsatz zu bringen.
Der AG weist darauf hin, dass er beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlungen mit den Bietern zu erörtern, ob und in welcher Form bei der Planung die Planungsmethode BIM (Building Information Modelling) sinnvoll zum Einsatz gebracht werden kann. Der AG wird die Bieter daher auffordern, mit ihren Erstangeboten Vorschläge hierzu zu machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich an diesem Vergabeverfahren ausschließlich Unternehmen beteiligen können, die in der Lage und willens sind, BIM zum Einsatz zu bringen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der angegebene Zeitraum unterstellt, dass die Projektstufen 2 bis 4 abgerufen werden. Er entspricht zudem dem aktuellen Projektterminplan, ist jedoch nicht als abschließend bestimmte Vertragslaufzeit zu verstehen. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgesehen. Das Ende der Leistungspflicht ist vom weiteren Projektverlauf abhängig.
Der angegebene Zeitraum unterstellt, dass die Projektstufen 2 bis 4 abgerufen werden. Er entspricht zudem dem aktuellen Projektterminplan, ist jedoch nicht als abschließend bestimmte Vertragslaufzeit zu verstehen. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgesehen. Das Ende der Leistungspflicht ist vom weiteren Projektverlauf abhängig.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
— Projektstufe 1,
— sowie Projektstufe 2 bis 4 (als freie Option des AG).
Ferner sind gemäß Leistungsbeschreibung einzelne näher beschriebene Leistungen anzubieten, die vom AG optional (freie Option) abgerufen werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte; Am Neuen Markt 9; 14467; Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
Der Bewerber muss nach § 65 der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.5.2016 (GVBl. I Nr. 14) bauvorlageberechtigt sein. Hierüber ist von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a. Angabe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen;
b. Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassende Haftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR , beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b. Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassende Haftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR , beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
a. Der Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes von mindestens 500 000 EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre ist Mindeststandard;
b. Der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung im vorgenannten Sinne oder alternativ der Vorlage der Erklärung der Versicherung (jeweils bezüglich der Mindestdeckungssummen in genannter Höhe) ist Mindeststandard.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a. Allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen:
Darstellung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Hochbau, unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen. Die erbrachten Planungsleistungen dürfen nicht vor dem 1.4.2013 fertiggestellt worden sein.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
— Bezeichnung der Referenz,
— Angabe des Unternehmens, das die Leistungen im Referenzprojekt erbringt/erbracht hat (insb. im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe),
— Angabe zum Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer),
— Zeitraum der Leistungserbringung (von MM.JJJJ bis MM.JJJJ),
— Auftragssumme (in EUR brutto),
— Art und Ort der geplanten Baumaßnahme,
— Höhe der Gesamtbaukosten (in EUR brutto, Kostengruppen (KGR) 200 bis 700 nach DIN 276), Höhe der Baukosten der KGR 300 (in EUR brutto), Höhe der Baukosten der KGR 400 (in EUR brutto),
— Angabe der erbrachten Leistungen,
— Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
— Angabe der Honorarzone,
— Angabe, ob es sich bei der geplanten Baumaßnahme um…
… Bauen im Bestand handelte,
… Bauen im Betrieb handelte,
… Bauen im laufenden Museums-/Veranstaltungsbetrieb handelte,
… eine Sanierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte handelte,
— Angabe, ob es sich um die Planung von Maßnahmen des Emissionsschutzes handelte,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; mit der Angabe stimmt der Bewerber einer Nachfrage des Auftraggebers beim Auftraggeber des Referenzprojekts zu).
Zu jedem Referenzprojekt ist zusätzlich zu diesen Angaben ein kurzer Erläuterungsbericht im Umfang von jeweils ca. einer DIN A 4 Seite einzureichen.
Der AG behält sich das Recht vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und /oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers des Referenzprojekts einzuholen. Außerdem behält er sich das Recht vor, von dem Bewerber zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben eine Bestätigung durch den Auftraggeber des Referenzprojekts (Auftraggeberbestätigung) zu verlangen.
Der AG behält sich das Recht vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und /oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers des Referenzprojekts einzuholen. Außerdem behält er sich das Recht vor, von dem Bewerber zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben eine Bestätigung durch den Auftraggeber des Referenzprojekts (Auftraggeberbestätigung) zu verlangen.
Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz nicht zu berücksichtigen.
Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz nicht zu berücksichtigen.
b. Der Bewerber wird im Rahmen seines Erstangebotes das mit der Ausführung des Auftrags in erster Linie betraute Personal zu benennen haben. Hierzu gehören mindestens der Projektleiter Objektplaner, der stellvertretende Projektleiter Objektplaner, der Teil-Projektleiter Technische Gebäudeausstattung und der Teil-Projektleiter Tragwerksplanung (Schlüsselpositionen). Dabei müssen der Projektleiter Objektplaner und der stellvertretende Projektleiter Objektplaner personenverschieden sein. Der Bewerber wird neben Ausführungen zur Organisation die Qualifikation und Erfahrung dieser Personen nachzuweisen haben.
b. Der Bewerber wird im Rahmen seines Erstangebotes das mit der Ausführung des Auftrags in erster Linie betraute Personal zu benennen haben. Hierzu gehören mindestens der Projektleiter Objektplaner, der stellvertretende Projektleiter Objektplaner, der Teil-Projektleiter Technische Gebäudeausstattung und der Teil-Projektleiter Tragwerksplanung (Schlüsselpositionen). Dabei müssen der Projektleiter Objektplaner und der stellvertretende Projektleiter Objektplaner personenverschieden sein. Der Bewerber wird neben Ausführungen zur Organisation die Qualifikation und Erfahrung dieser Personen nachzuweisen haben.
Im Falle des urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls und für den Fall des Ausscheidens von Personen der vorgenannten Schlüsselpositionen sichert der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu, als Ersatz nur Personen für die oben genannten Schlüsselpositionen einzusetzen, die ebenfalls über die geforderte Qualität und Erfahrung verfügen. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
Im Falle des urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls und für den Fall des Ausscheidens von Personen der vorgenannten Schlüsselpositionen sichert der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu, als Ersatz nur Personen für die oben genannten Schlüsselpositionen einzusetzen, die ebenfalls über die geforderte Qualität und Erfahrung verfügen. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
Für das vorgesehene Personal in Schlüsselpositionen werden in der Angebotsphase weitere Nachweise einzureichen sein (siehe Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
a. Referenzen
Der Bewerber muss mindestens 3 Referenzen im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungenan die Darstellung von Referenzen) als Objektplaner mit den Besonderheiten geplante Baumaßnahme Bauen im Bestand und im Betrieb und Sanierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte erbracht haben. Von diesen mindestens 3 Referenzen muss mindestens eine mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III erbracht worden sein. Außerdem muss von den mindestens 3 Referenzen mindestens eine Referenz Planungsleistungen für eine Baumaßnahme mit Baukosten der KGR 300 von mindestens 1 Mio. EUR (brutto) betreffen.
Der Bewerber muss mindestens 3 Referenzen im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungenan die Darstellung von Referenzen) als Objektplaner mit den Besonderheiten geplante Baumaßnahme Bauen im Bestand und im Betrieb und Sanierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte erbracht haben. Von diesen mindestens 3 Referenzen muss mindestens eine mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III erbracht worden sein. Außerdem muss von den mindestens 3 Referenzen mindestens eine Referenz Planungsleistungen für eine Baumaßnahme mit Baukosten der KGR 300 von mindestens 1 Mio. EUR (brutto) betreffen.
Außerdem muss der Bewerber mindestens 2 Referenzen im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen) als TGA-Planer erbracht haben. Von diesen mindestens 2 Referenzen muss mindestens eine Referenz Planungsleistungen für eine Baumaßnahmen mit Baukosten der KGR 400 von mindestens 0,6 Mio. EUR (brutto) betreffen.
Außerdem muss der Bewerber mindestens 2 Referenzen im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen) als TGA-Planer erbracht haben. Von diesen mindestens 2 Referenzen muss mindestens eine Referenz Planungsleistungen für eine Baumaßnahmen mit Baukosten der KGR 400 von mindestens 0,6 Mio. EUR (brutto) betreffen.
Zudem muss der Bewerber mindestens eine Referenz im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen) zur Planung von Maßnahmen des Emissionsschutzes unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte erbracht haben;
Zudem muss der Bewerber mindestens eine Referenz im vorstehenden Sinne (siehe allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Referenzen) zur Planung von Maßnahmen des Emissionsschutzes unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte erbracht haben;
b. Die Abgabe der vorgenannten Eigenerklärung zum Einsatz von Personal in Schlüsselpositionen ist Mindeststandard.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Vorschriften, insbesondere zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Vorschriften, insbesondere zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Teilnahmeantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann der AG den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßen Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitliche Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder Mail).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Teilnahmeantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann der AG den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßen Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitliche Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder Mail).
Darauf folgt eine Prüfung der Anträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf folgt eine Prüfung der Anträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Des Weiteren kann ein Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG erfolgen. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in §§ 125 und 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Des Weiteren kann ein Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG erfolgen. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in §§ 125 und 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung und Ziff. 7.1.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ergeben. Der AG beabsichtigt, fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Sollten weniger als 5 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der AG auch weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, wird der AG die geeigneten Bewerber anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten „Wertungsmatrix Eignung“ hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten 5 Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung und Ziff. 7.1.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ergeben. Der AG beabsichtigt, fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern. Sollten weniger als 5 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der AG auch weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, wird der AG die geeigneten Bewerber anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten „Wertungsmatrix Eignung“ hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten 5 Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für diese Wertung sind die von dem Bewerber genannten Referenzen maßgeblich. Es werden maximal 9 Referenzen gewertet. Die Einzelheiten zur Wertung ergeben sich aus der „Wertungsmatrix Eignung“.
Die Bewertung der Referenzen anhand der einzelnen Unterkriterien erfolgt durch den AG unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber gemachten Angaben und Erläuterungen.
Der AG behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerberbei der Bewertung zu berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a. Abgabe einer Erklärung, dass mit dem Erstangebot hinsichtlich der Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 10 BbgVergG, entsprechende Erklärungen vorgelegt werden;
a. Abgabe einer Erklärung, dass mit dem Erstangebot hinsichtlich der Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 10 BbgVergG, entsprechende Erklärungen vorgelegt werden;
b. Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister;
c. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig;
c. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist eine von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig;
d. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) beruft (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), muss er angeben, welche Unternehmen einbezogen werden sollen sowie wofür er die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch nehmen will. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
d. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) beruft (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), muss er angeben, welche Unternehmen einbezogen werden sollen sowie wofür er die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch nehmen will. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, für die die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch genommen werden, sind für das Drittunternehmen Nachweise in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss das Drittunternehmen eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung einreichen.
Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, für die die Kapazitäten des Drittunternehmens in Anspruch genommen werden, sind für das Drittunternehmen Nachweise in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss das Drittunternehmen eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung einreichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des eingesetzten Drittunternehmens vorzulegen;
e. Abgabe einer Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung;
f. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung.
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem unter Ziff. I.3) angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sollt der Download der Vergabeunterlagen nicht allein durch Klicken auf den Link funktionieren, ist der Link zu kopieren und in einen neuen Tab einzufügen. Der AG behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, in einem verschlossenen Umschlag an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übermitteln.
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem unter Ziff. I.3) angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sollt der Download der Vergabeunterlagen nicht allein durch Klicken auf den Link funktionieren, ist der Link zu kopieren und in einen neuen Tab einzufügen. Der AG behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor. Enthalten die Bekanntmachung oder die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, in einem verschlossenen Umschlag an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1DRDW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2018/S 075-167202 (2018-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemäß § 39 Abs. 6 VgV wird von einer Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung in Ziffer II.1.7) und einer Angabe des Wertes des Auftrags in Ziffer V.2.4) abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1DMFK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe zunächst Ziff. II.1.4). Die optional beauftragten Projektstufen 2 bis 4 umfassen folgende in den Vergabeunterlagen näher beschriebene Leistungen:
Projektstufe 2: Grundleistungen und Besondere Leistungen bis zur Genehmigungsplanung bis zur Erteilung der Baugenehmigung gemäß Leistungsbeschreibung.
Projektstufe 3: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Ausführungsplanung gemäß Leistungsbeschreibung.
Projektstufe 4: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und der Dokumentation zur Übergabe an das Facility Management gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Kutschpferdestall steht unter Denkmalschutz und unterliegt hohen denkmal-rechtlichen Auflagen. Die genannte Maßnahme umfasst Planungs- und Bauleistungen für einzelne Bereiche des Bestandsgebäudes sowie die Durchführung der Umbaumaßnahmen bei laufendem Museums-/Veranstaltungsbetrieb. Für die Durchführung der Baumaßnahme beantragt der Auftraggeber Fördermittel. Alle baulichen Leistungen sind bis Dezember 2020 abzuschließen.
Der Kutschpferdestall steht unter Denkmalschutz und unterliegt hohen denkmal-rechtlichen Auflagen. Die genannte Maßnahme umfasst Planungs- und Bauleistungen für einzelne Bereiche des Bestandsgebäudes sowie die Durchführung der Umbaumaßnahmen bei laufendem Museums-/Veranstaltungsbetrieb. Für die Durchführung der Baumaßnahme beantragt der Auftraggeber Fördermittel. Alle baulichen Leistungen sind bis Dezember 2020 abzuschließen.
Beschreibung der Optionen: — Projektstufe 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, Am Neuen Markt 9, 14467 Potsdam
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept „Projektanalyse, Planungsaufgabe, Optimierungsvorschläge“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept „Projektorganisation und Projektablauf / Strukturen / Kommunikation des Bieters mit Auswirkungen auf den Projekterfolg“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept „Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Termin- und Kostenziele“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Erstangebotes und Qualität der Beantwortung der vom Auftraggeber im Rahmen der Präsentation gestellten Fragen
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: Bietergemeinschaftsmitglied Focke Architekten
Postanschrift: Eisenhartstraße 20
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Bietergemeinschaftsmitglied Dr.Zauft Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH
Postanschrift: Glasmeisterstraße 5+7
Postleitzahl: 14482
Name: Bietergemeinschaftsmitglied Enerlyt Technik GmbH
Postanschrift: Am Buchhorst 35a
Postleitzahl: 14478
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Gemäß § 39 Abs. 6 VgV wird von einer Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung in Ziffer II.1.7) und einer Angabe des Wertes des Auftrags in Ziffer V.2.4) abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1DMFK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.