Generalplanungsleistungen für die Neubau/ Erweiterung Grundschule Ingeln-Oesselse

Stadt Laatzen

Die Stadt Laatzen beabsichtigt im vorliegenden Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-24 Auftragsbekanntmachung
2018-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 117/2018
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laatzen beabsichtigt im vorliegenden Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postleitzahl: 30880
Postort: Laatzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.laatzen.de 🌏
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7Y34X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7Y34X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Datum des Beginns: 2019-01-09 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-472885
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsphase (hier voraussichtlich Leistungsphase 9 nach HOAI).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das neue Schulkonzept sieht für die Neugestaltung der Grundschule Ingeln-Oesselse eine offene Ganztagsschule vor, wobei auch neue Räume geschaffen werden, die bislang an der Schule noch nicht vorhanden sind. Der bestehende Schulkomplex soll eventuell in Abschnitten vollständig zurückgebaut werden. Die Freiraumflächen und der Baukörper sind so zu platzieren, dass eine möglichst große zusammenhängende Pausenhoffläche entsteht.
Mehr anzeigen
Die Erarbeitung eines geeigneten Verfahrensablaufes zur Erstellung des Objektes ist Aufgabe der Entwurfsplanung. Dabei kann das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten erfolgen, damit der Schulbetrieb in den übrigen Bereichen aufrechterhalten werden kann. Als mögliche Variante werden im ersten Bauabschnitt die neuen Klassenräume in einer nicht bebauten Fläche errichtet, dann könnte im zweiten Schritt der Bau eines Pausenhallen- und Horttraktes erfolgen und im dritten Schritt z. B. der Bau der Verwaltungsflächen und der weiteren Räume, die zum Raumprogramm gehören.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Nach Maßgabe von § 4 des Generalplanervertrags erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
(1) Die Beauftragung des AN mit den vorbenannten Planungs- und Ingenieurleistungen soll stufenweise in 5 Stufen erfolgen:
Stufe 1 = Leistungsphasen 1 bis 2,
Stufe 2 = Leistungsphasen 3,
Stufe 3 = Leistungsphasen 4,
Stufe 4 = Leistungsphasen 5 bis 7,
Stufe 5 = Leistungsphasen 8 bis 9.
(2) Die Beauftragung der Stufe 1 bis 2 erfolgt mit Abschluss dieses Vertrages. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt durch einseitigen schriftlichen Abruf der jeweiligen Stufe unter Angabe der zu beauftragenden Leistungen bzw. Teilleistungen durch die Auftraggeberin.
Mehr anzeigen
(3) Der AG behält sich vor, den AN zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen – ganz oder auch teilweise – zu beauftragen. Im Falle weiterer Beauftragungen ist der AG – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der der vorangegangenen Stufen berechtigt, den Umfang der auszuführenden Planungsleistungen zu verändern und auch einzuschränken.
Mehr anzeigen
(4) Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der nachfolgenden Stufe zu erbringen, wenn ihm von dem AG innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung der beauftragten bzw. abgeschlossenen Leistung (vorausgegangene Auftragsstufe) hierzu der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird.
Mehr anzeigen
(5) Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und im Falle der Nichtbeauftragung weiterer Stufen auch keinen Vergütungs- oder Schadenersatzanspruch. Beauftragt der AG den Planer mit weiteren Stufen aus diesem Vertrag so gelten für diese Beauftragung weiterhin die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
Mehr anzeigen
(7) Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN grundsätzlich keine Erhöhung seines Honorars gegenüber der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen ableiten.
(8) Soweit nachfolgende Stufen nur anteilig beauftragt werden, bemisst sich das hierfür vom AG zu entrichtende Honorar nach den entsprechenden nur anteilig auszuführen-den Teilleistungen (§ 8 HOAI).
Zusätzliche Informationen:
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsphase (hier voraussichtlich Leistungsphase 9 nach HOAI).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Ingeln-Oesselse Lessingstr. 2 30880 Laatzen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ berechtigt geführt wird,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. zu Maßnahmen der Selbstreinigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu Jahresumsätzen insgesamt und Jahresumsätzen mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2015-2017,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechender Deckungssumme zu gewähren,
— Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor).
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
— Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, die in den Jahren 2015 bis 2017 abgeschlossen wurden,
— Eigenerklärung zu Personalstand im Jahresdurchschnitt über die Jahre 2015-2017 (Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Technische Mitarbeiter, Weitere Mitarbeiter),
— Angabe der für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Personen (Projektleiter, Stellv. Projektleiter, Ansprechpartner vor Ort, Qualitätsmanagement, Weitere Mitarbeiter),
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 für die Planung von Brandmeldeanlagen von einer akkreditierten Stelle,
— Nachweis der Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV für die dort genannten Nachweise entsprechend den Vorgaben der KfW zu den Kreditprogrammen „IKU/IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
Mindeststandards:
— Referenzen: mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, die in den Jahren 2015 bis 2017 abgeschlossen wurden. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die Beschreibung der Planungsaufgabe (siehe Leistungsbeschreibung, Teil B der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Architektengesetzes (NiArchtG) unter der Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ in die Architektenliste oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen oder als auswärtige Dienstleisterin oder auswärtiger Dienstleister nach § 13 Abs. 1 und 2 NiArchtG dazu berechtigt sind, eine dieser Berufsbezeichnungen zu führen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7Y34X/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7Y34X

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag nach § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 207-472885 (2018-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 208-475576
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 207-472885
ABl. S-Ausgabe: 208

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1 = Leistungsphasen 1 bis 2
Stufe 2 = Leistungsphasen 3
Stufe 3 = Leistungsphasen 4
Stufe 4 = Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 5 = Leistungsphasen 8 bis 9
(2) Die Beauftragung der Stufe 1 bis 2 erfolgt mit Abschluss dieses Vertrages. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt durch einseitigen schriftlichen Abruf der jeweiligen Stufe unter Angabe der zu beauftragenden Leistungen bzw. Teilleistungen durch die Auftraggeberin;
Mehr anzeigen
(3) Der AG behält sich vor, den AN zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen – ganz oder auch teilweise – zu beauftragen. Im Falle weiterer Beauftragungen ist der AG – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der der vorangegangenen Stufen berechtigt, den Umfang der auszuführenden Planungsleistungen zu verändern und auch einzuschränken;
Mehr anzeigen
(4) Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der nachfolgenden Stufe zu erbringen, wenn ihm von dem AG innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der beauftragten bzw. abgeschlossenen Leistung (vorausgegangene Auftragsstufe) hierzu der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird;
Mehr anzeigen
(5) Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und im Falle der Nichtbeauftragung weiterer Stufen auch keinen Vergütungs- oder Schadenersatzanspruch. Beauftragt der AG den Planer mit weiteren Stufen aus diesem Vertrag so gelten für diese Beauftragung weiterhin die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen;
Mehr anzeigen
(7) Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN grundsätzlich keine Erhöhung seines Honorars gegenüber der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen ableiten;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundschule Ingeln-Oesselse
Lessingstr. 2
30880 Laatzen

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): S. Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7Y3L0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Quelle: OJS 2018/S 208-475576 (2018-10-26)