Beschreibung der Optionen
Die Erbringung der Generalplanungsleistungen erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe (zur Beauftragung vorgesehen) und 2. Stufe (optionale Beauftragung vorgesehen). Die Planungsleistungen der 2. Stufe werden deshalb nur optional vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der 2. Stufe oder von Teilleistungen der 2. Stufe ist nicht gegeben.
In der 2. Stufe ist zu beachten, dass auch nur die Beauftragung von einzelnen Energieerzeugungsanlagen oder von Teilen der aufgeführten Leistungsbilder beauftragt werden kann.
Die Planungsstufen der Generalplanung beinhalten nachfolgende Leistungen:
1. Stufe
a) Energiezentrale im ehem. Heizhaus
— Objektplanung Gebäude-Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPh 1-9,
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPh 1-6,
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen Heizung, Lüftung und Sanitär nach.
§ 53 ff. HOAI, LPh 1-9
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen Elektrik nach § 53 ff. HOAI, LPh 1-9
— Besondere Leistungen:
—— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV,
—— Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,
—— Prüfung von Nachträgen.
b) Gesamtheit aller technischen Anlagen zur Energieerzeugung (BHKW 1-3, Kessel 1-3, Abwasserwärmerückgewinnung, Wärmespeicher, Elektro-denheizkessel, Geothermie, Solarthermie)
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 1 und 2
c) Gesamtheit aller technischen Anlagen zur Energieerzeugung ohne Ab-wasserwärmerückgewinnung (BHKW 1-3, Kessel 1-3, Wärmespeicher, Elektrodenheizkessel, Geothermie, Solarthermie):
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 3
d) BHKW 1-3, Kessel 1-3 und Wärmepumpen (WP) Geothermie; Wärmespeicher; Elektrodenheizkessel; Geothermie ohne WP; Solarthermie:
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 4
e) BHKW 1, Kessel 1 und Wärmespeicher; BHKW 2 und Kessel 2: – Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI: LPh 5-9
f) Besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Planung der unter den
Punkten b) bis e) genannten Technischen Anlagen:
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV,
— Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,
— Prüfung von Nachträgen,
— Werksabnahmen,
— Mitwirkung und Koordinierung der Inbetriebnahme einschließlich Optimierung nach Inbetriebnahme und Schulung des Bedienpersonals,
— Mitwirkung bei der Erstellung Bedienhandbuch mit Anlagen- und Funktionsbeschreibung,
— Erarbeitung Wartungsplanung.
g) Fachplanung der Anlagenautomation gem. §55 HOAI, Anlagengruppe 8 für alle Erzeugungsanlagen
2. Stufe (optionale Beauftragung vorgesehen)
a) Abwasserwärmerückgewinnung:
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 3 und 5-9
b) BHKW 3 und Kessel 3:
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 5-9
c) Elektrodenheizkessel:
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 5-9
d) Geothermie inkl. Wärmepumpen:
— Fachplanung Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 5-9
e) Solarthermie:
— Fachplanungen Techn. Ausrüstungen nach § 53 ff. HOAI, LPh 5-9
f) Besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Planung der unter den Punkten a) bis e) genannten Technischen Anlagen
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV,
— Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,
— Prüfung von Nachträgen,
— Werksabnahmen,
— Mitwirkung und Koordinierung der Inbetriebnahme einschließlich Optimierung nach Inbetriebnahme und Schulung des Bedienpersonals,
— Mitwirkung bei der Erstellung Bedienhandbuch mit Anlagen- und Funktionsbeschreibung,
— Erarbeitung Wartungsplanung.