Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen u. der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1) - III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien u. deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 4 bestgeeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als 4 Bewerber als gleichermaßen geeignet erweisen, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1) Nachweis über einen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2015-2017:
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 900 000 EUR brutto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2015-2017 für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 800 000 EUR brutto – 1 Punkt,
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1 350 000 EUR brutto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2015-2017 für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 1 200 000 EUR brutto – 2 Punkte,
— jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1 800 000 EUR brutto und jährlicher Umsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2015-2017 für selbst erbrachte Planungsleistungen in Höhe von mindestens 1 600 000 EUR brutto – 3 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.2)2) aufgeführten Anforderungen.
2) Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2015-2017) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
— 12 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 1 Punkt,
— 13 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 2 Punkte,
— 14 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 3 Punkte,
— 15 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 4 Punkte,
— 16 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) – 5 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
3) Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2015-2017) durchschnittlich tätigen
— Objektplaner für Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume
— 3 Objektplaner – 1 Punkt,
— 4 Objektplaner – 2 Punkte,
— 5 Objektplaner – 3 Punkte,
— Fachplaner für Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung
— 3 Fachplaner – 1 Punkt,
— 4 Fachplaner – 2 Punkte,
— 5 Fachplaner – 3 Punkte,
— Fachplaner für Tragwerksplanungsleistungen
— 2 Fachplaner – 1 Punkt,
— 3 Fachplaner – 2 Punkte,
— Objektplaner für Freianlagen
— 2 Objektplaner – 1 Punkt,
— 3 Objektplaner – 2 Punkte,
— Objektplaner für Verkehrsanlagen
— 2 Objektplaner – 1 Punkt,
— 3 Objektplaner – 2 Punkte.
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
4) Zusätzliche seit dem 31.12.2014 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistung.
Vergleichbarkeitsparameter:
Die Erbringung von Planungsleistungen, die folgende 3 Besonderheiten des hiesigen Vorhabens abbilden:
— Eine zusätzliche Referenz für Planungsleistungen Objektplanung für einen Sporthallenneubau über Leistungsphasen 4 - 9 - 8 Punkte je Referenz und maximal 8 Punkte,
— Eine zusätzliche Referenz für Planungsleistungen Objektplanung für die bauliche Erweiterung bzw. den Neubau einer Bildungseinrichtung über LP 4 - 9 - 6 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte,
— Eine zusätzliche Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen als Generalplaner über LP 5 - 9 - 6 Punkte je Referenz und maximal 6 Punkte.
Die Bewerber können in der Summe für dieses Eignungskriterium max. 20 Punkte erreichen. Für die Nachweiserbringung gilt Ziff. III.1.3)2).