Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
S.a. VI.3)! – Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 3 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten Referenzen über durchgeführte Planungsleistungen wie folgt bepunktet:
— Eigenerklärung für Nachweis zum Bestand des Unternehmens (ab. 5 Jahre): 6 Punkte,
— Fahrzeit (Ermittlung m. google-maps) von Niederlassung bis Ziel „R.-Virchow-Str./Eberswalde“
über 60 min. Fahrzeit: 2 Punkte
40 bis 60 Minuten Fahrzeit: 4 Punkte
unter 40 Minuten Fahrzeit: max. 6 Punkte;
— Größe des Planungsbüros: Angaben zu qualifizierten Mitarbeitern (MA), die grds. neben dem Projektleiter und dem Stellvertreter aus Gründen der Redundanz für dieses Projekt zur Verfügung stehen können.
Projektleiter und dem Stellvertreter: 2 Punkte
Projektleiter und dem Stellvertreter zzgl. eines vergleichbar qualifizierten MA: 4 Punkte
Projektleiter und dem Stellvertreter zzgl. von zwei oder mehr vergleichbar qualifizierten MA: max. 6 Punkte;
— Nachweis Referenzen (Angaben von max. 2 Referenzen, insgesamt max. 78 Punkte), jeweilige Wertung der Referenz mit den folgenden Merkmalen:
Gesamtbaukosten des zu planenden Projekts nach §§ 33 ff. HOAI im Verhältnis zum vorliegenden Projekt
> 3,52 Mio. EUR [80 %]: 2 Punkte
> 4,4 Mio. EUR [100 %]: 4 Punkte
>= 5,28 Mio. EUR [120 %]: 6 Punkte;
— Maximale Sanierungsdauer (bezogen auf ein Treppenhaus durchschnittlich), in der die Mieter aus baulichen Gründen ausziehen müssen
>= 28 Tage: 3 Punkte
>= 21 Tage: 6 Punkte
>= 14 Tage: 9 Punkte
< 14 Tage: 12 Punkte;
— Sanierung unter bewohnten Verhältnissen (Wohneinheiten 20 Leerstand; 30 WE bewohnt), Wohnungsauslastung
< 30 %: 2 Punkte
< 70 %: 4 Punkte
>= 70 %: 6 Punkte;
— Umfang Sanierungsgrundfläche
> 2 440 m (80 %): 2 Punkte
> 3 060 m (100 %): 4 Punkte
>= 3 660 m (120 %): 6 Punkte;
— Sanierung von Wohngebäuden incl. barrierefreier Aufzugsnachrüstung: 3 Punkte je Referenz,
— Einhaltung des Kostenrahmens (Vergleich der angesetzten Plankosten mit der Realität bei Referenzen): 3 Punkte je Referenz,
— mit öffentlichen Fördergeldern/Zuwendungen finanzierte Bauprojekte: 3 Punkte je Referenz.
Maximal 96 Punkte sind erreichbar. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet zunächst der höhere Punktestand bei den Referenzen, danach das Los (alternativ kann der AG mehr Bewerber zulassen als vorgesehen).