Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1.) Berufliche Qualifikation des Bewerbers:
Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der beschäftigten Ingenieure und Planer in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angaben je Geschäftsjahr). Voraussetzung ist, dass der Bewerber bereits 3 Jahre existiert.
Der Bewerber hat die berufliche Qualifikation für den eingesetzten Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter nachzuweisen.
Zudem ist die Berufserfahrung in vergleichbaren Vorhaben im Bereich von Fachplanungsleistungen im Sinne des § 49-§ 52 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Objektüberwachung/Ingenieurtechnische Kontrolle und Feuerschutznachweis für tragende Bauteile nach Bauvorlagenverordnung, für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindestkriterium für Projektleiter 8 Jahre Berufserfahrung,
Mindestkriterium für stellvertretenden Projektleiter 6 Jahre Berufserfahrung;
III.1.3.2.) Referenzen:
Übersichtliche Darstellung der Referenzen des Bewerbers sowie des Projektleiters bzw. Stellvertreters für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf maximal einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe der anrechenbaren Kosten (netto, gerundet auf volle 100 000 EUR) sowie des Beginns und der Fertigstellung,
— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer) unter Angabe der Ausführungszeit und des Auftragsvolumens (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle 50 000 EUR).
Als vergleichbare Leistungen gelten die nachfolgend in den Punkten a) bis e) aufgeführten Leistungen, wobei diese jeweils mindestens 5 Phasen (aus Leistungsphase 1-6 sowie Objektüberwachung) gemäß § 51 HOAI umfassen müssen. Für jede vergleichbare Leistung nach den Punkten a) bis d) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen (Mindestanforderung). Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig. Als Referenz werden nur solche Leistungen anerkannt, die während der letzten 7 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind:
a) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung § 51 HOAI) unter laufendem Betrieb im Bereich Erweiterung und/oder Sanierung von Schulen und/oder Mensen;
b) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung § 51 HOAI) für Neubauten im Bereich von Schulen und/oder Mensen;
c) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung § 51 HOAI) unter laufendem Betrieb im Bereich Erweiterung und/oder Sanierung von Schulen und/oder Mensen;
d) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung § 51 HOAI) für Neubauten im Bereich von Schulen und/oder Mensen;
e) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung § 51 HOAI) im Bereich Werkstätten und Fertigungsgebäuden des Handwerks.
Für die vorgenannten vergleichbaren Leistungen nach den Punkten a) bis d) ist jeweils mindestens eine Referenz (Mindestanforderung) vorzulegen.
Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers gem. III.1.3.1),
— Für die vorgenannten vergleichbaren Leistungen nach den Punkten III. 1.3.2. a) bis III.1.3.2. d) ist jeweils.
Mindestens eine Referenz (Mindestanforderung) vorzulegen.