Generalsanierung der Doppeturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel in Schweinfurt – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
Das Landratsamt Schweinfurt (AG) plant die Generalsanierung der Doppelturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel.
Für die Sanierungsmaßnahme stehen ca. 4,7 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) zur Verfügung.
Ein Nutzungsbeginn der Doppelturnhalle ist für Januar 2022 geplant.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstr. 1
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet 11, Hochbauamt – Technischer Hochbau
E-Mail: hochbauamt@lrasw.de📧
Fax: +49 97215578387 📠
Region: Schweinfurt, Landkreis🏙️
URL: http://www.landkreis-schweinfurt.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung der Doppeturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel in Schweinfurt – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Schweinfurt (AG) plant die Generalsanierung der Doppelturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel.
Für die Sanierungsmaßnahme stehen...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Schweinfurt (AG) plant die Generalsanierung der Doppelturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel.
Für die Sanierungsmaßnahme stehen ca. 4,7 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) zur Verfügung.
Ein Nutzungsbeginn der Doppelturnhalle ist für Januar 2022 geplant.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 311604.19 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 97421 Schweinfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Schweinfurt ist Träger des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel in Schweinfurt (kurz: BSZ), das 8 Berufs- und Berufsfachschulen umfasst und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Schweinfurt ist Träger des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel in Schweinfurt (kurz: BSZ), das 8 Berufs- und Berufsfachschulen umfasst und das derzeit ca. 800 Schüler sowie rd. 80 Lehrer und sonstige Angestellte zählt.
Das Schulzentrum besteht aus einem Hauptgebäude, errichtet im Jahr 1976/1977 (nicht Gegenstand der hier vorliegenden Ausschreibung), einer Doppelturnhalle aus dem Jahr 1976/1977 sowie Parkplatz und Grünanlagen auf einer Fläche von ca. 34 690 m.
Die Bruttogrundfläche (BGF) der zu sanierenden Doppelturnhalle beträge 1 649 m.
Während der gesamten Baumaßnahmen wird der Schulbetrieb im alten Hauptgebäude auf dem Gelände fortgeführt. Die Parkplatzflächen sollen nach Bedarf im Vorfeld verlagert werden.
Der AG hat als erste Entscheidungsgrundlage für das Projekt eine Machbarkeitsstudie mit 3 Ausführungsvarianten erstellen lassen. Das Projekt soll nun voraussichtlich in Form einer 4. Ausführungsvariante, sog. „Variante D“ (Neubau auf Bestandsgebäude mit Zukauf weiterer Grundstücksflächen), die eine Mischform aus den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten darstellt, umgesetzt werden.
Für die Generalsanierung der Doppelturnhalle sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt und bauabschnittsweise ausgeführt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-273662
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Generalsanierung der Doppeturnhalle am Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel in Schweinfurt – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B&O Concept
Postanschrift: Pointstraße 3
Postort: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Haßberge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311604.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981-531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 236-539640 (2018-12-05)