Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Berufserfahrung
Die Berufserfahrung des Projektleiters
(9 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 5 Punkte
6 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
Weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte)
2) Referenzen
Maximal 2 Referenzen des für die Durchführung vorgesehenen Projektleiters bei Umbau/Modernisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6 berücksichtigt werden:
Leistungsumfang
Anlagengruppe 4 – Elektro
Eigenstromversorgungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Beleuchtungsanlagen
Blitzschutzsanlagen
Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Telekommunikationsanlagen
Such- und Signalanlagen
Zeitdienstanlagen
Elektroakkustische Anlagen
Fernseh- und Antennenanlagen
Gefahrmelde- und Alarmanlagen
Übertragungsnetze
Anlagengruppe 7 – Nutzungsspezifische Anlagen
Küchentechnische Anlagen
Anlagengruppe 8 – Anlagen der Gebäudeautomation
Gebäudeautomationsanlagen
(Bei Referenzen mit 8 oder mehr Leistungen aus den oben angegebenen = 5 Punkte; bei 4 oder mehr Leistungen = 4 Punkte; bei weniger als 4 Leistungen = 0 Punkte.)
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
(2 500 m oder mehr = 5 Punkte
2 000 m oder mehr = 4 Punkte
1 500 m oder mehr = 3 Punkte
1 000 m oder mehr = 2 Punkte
1 000 m oder mehr = 1 Punkt
Weniger als 100 m = 0 Punkte)
Der eigene Leistungsanteil
(jeweils zu 100 % durch Projektleiter erbracht:
Planung (LPh 2 bis 5) = 2 Punkte,
Vergabe (LPh 6 bis 7) = 1 Punkte,
Bauüberwachung (LPh 8) = 2 Punkte,
Falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z. B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert.
Referenzen in Bauabschnitten können kulumiert werden.