Generalsanierung der Grundschule und des Kinderhorts an der Lindenschule Schwandorf; Estricharbeiten

Große Kreisstadt Schwandorf, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Andreas Feller

Estricharbeiten
Ausführungszeitraum: BA 1 Juni und August 2017; BA 2: Herbst 2019

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-19 Auftragsbekanntmachung
2018-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Referenznummer: 2115-01-14-2016
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten Ausführungszeitraum: BA 1 Juni und August 2017; BA 2: Herbst 2019
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwandorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Schwandorf, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Andreas Feller
Postanschrift: Spitalgarten1
Postleitzahl: 92421
Postort: Schwandorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwandorf.de 🌏
E-Mail: pruefling.martina@schwandorf.de 📧
Telefon: +49 943145229 📞
Fax: +49 943145145 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=131418 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-20 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 035-075491
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten
Ausführungszeitraum: BA 1 Juni und August 2017; BA 2: Herbst 2019
Waagrechte Abdichtung: ca. 1115 m
Zementestrich: ca. 1 445 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Siemensstr. 2
92421 Schwandorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: 92421 Schwandorf, Spitalgarten 1, Zimmer E23
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Martina Prüfling
Internetadresse: www.schwandorf.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=131418 🌏
Postanschrift: Spitalgarten 1
Kontaktperson: Margot Allert
Telefon: +49 943145155 📞
E-Mail: allert.margot@schwandorf.de 📧
Land: Schwandorf 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Schwandorf, Amt 30 Recht und Personal / Sachgebiet 300 Rechtsamt
Fax: +49 943145195 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Schwandorf
Postanschrift: Spitalgarten 1
Postort: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Telefon: +49 943145155 📞
E-Mail: allert.margot@schwandorf.de 📧
Fax: +49 943145195 📠
Internetadresse: www.schwandorf.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 035-075491 (2018-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten, Ausführungszeitraum: 6.2018 – 11.2019.
Gesamtwert des Auftrags: 73 091 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-201614
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 035-075491
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten,
Ausführungszeitraum: 6.2018 – 11.2019.
Estricharbeiten;
Waagrechte Abdichtung: ca. 1 115 m
Zementstrich: ca. 1 445 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 92421 Schwandorf, Siemensstr. 2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 943145195 📞
Fax: +49 943145155 📠
Quelle: OJS 2018/S 090-201614 (2018-05-11)