Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1. Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt. Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor: — Generalsanierung des Schulkomplexes — Generalsanierung der Sporthalle — Außenanlagen mit Freisportflächen Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes
— Generalsanierung der Sporthalle
— Außenanlagen mit Freisportflächen
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes
— Generalsanierung der Sporthalle
— Außenanlagen mit Freisportflächen
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostallgäu
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Germaringen
Postanschrift: Westendorfer Str. 4a
Postleitzahl: 87656
Postort: Germaringen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kmp-projektsteuerung.de🌏
E-Mail: vgv@kmp-projektsteuerung.de📧
Telefon: +49 89/997508-96📞
Fax: +49 89/997508-98 📠
URL der Dokumente: http://www.kmp-projektsteuerung.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-12 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 008-013726
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter http://www.kmp-projektsteuerung.de im geschützten Login-Bereich.
Eine Registrierung per E-Mail an VGV@kmp-projektsteuerung.de wird dringend empfohlen. Hier erhalten Sie dann auch die Zugangsdaten zum geschützten Login-Bereich. Danach können Sie die kompletten Unterlagen kostenfrei downloaden.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes
— Generalsanierung der Sporthalle
— Außenanlagen mit Freisportflächen
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) sind bereits erbracht worden und werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 1 orientieren.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 1 orientieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 965 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4)
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“
Zusätzliche Informationen:
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter http://www.kmp-projektsteuerung.de im geschützten Login-Bereich.
Eine Registrierung per E-Mail an VGV@kmp-projektsteuerung.de wird dringend empfohlen. Hier erhalten Sie dann auch die Zugangsdaten zum geschützten Login-Bereich. Danach können Sie die kompletten Unterlagen kostenfrei downloaden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Germaringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung)
Bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich-haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1, VGV, in Verbindung mit, Art. 61 BayBO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-29 📅
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Zweigstelle Buchloe, von-Bollstatt-Str. 21,86807 Buchloe zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Zweigstelle Buchloe, von-Bollstatt-Str. 21,86807 Buchloe zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 008-013726 (2018-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes,
— Generalsanierung der Sporthalle,
— Außenanlagen mit Freisportflächen.
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Der Schulverband Germaringen bestehend aus 10 Mitgliedsgemeinden (Germaringen, Markt Kaltental, Mauerstetten, Oberostendorf, Osterzell, Westendorf, Stöttwang, Markt Irsee, Pforzen, Rieden), in Vertretung durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Erster Bürgermeister Bucher, beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule in Germaringen, Sportpark 1.
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
— Generalsanierung des Schulkomplexes,
— Generalsanierung der Sporthalle,
— Außenanlagen mit Freisportflächen.
Die Planungs- u. Ausführungszeit soll voraussichtlich von 4/2018 – 9/2020 erfolgen.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 804 520 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-13 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Zweigstelle Buchloe, von-Bollstatt-Str. 21, 86807 Buchloe zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per Post an die KMP Projektsteuerung GmbH, Zweigstelle Buchloe, von-Bollstatt-Str. 21, 86807 Buchloe zu richten und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse mittels des in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Adressaufklebers einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.