Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerber gem. über die Anzahl der festang. MA und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von vier technischen, festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt" (Eintragung Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt" (Eintragung Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur" (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen (oder eines vergleichbaren Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung;
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.9.2008 – 1.9.2018 liegen, LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Bauvolumen,
— Leistungsphasen,
— Hochbau-Projekt (Sanierung/Neubau),
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
— Einhaltung Kosten- und Terminrahmen,
— Projektleiter und stellvertretender Projektleiter.
Zusatzpunkte:
— spezielle Anforderungen für Sportveranstaltungne,
— Anforderungen Medienausstattung,
— Denkmalschutz,
— energetische Sanierung Sichtbeton-Bauteile,
— Schadstoffe,
— Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder eine DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.