Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA; Abbrucharbeiten
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Trier › Trier-Saarburg
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-04-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-06-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung: Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA; Abbrucharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@trier-saarburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66911782 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 077-170742
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 176-359805
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen anwesend sein.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 60 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54329 Konz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Haus A, Ebene 2, Zimmer 222
Zusätzliche Informationen: Die Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen anwesend sein.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Krewer
Internetadresse: www.trier-saarburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66911782 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier – Saarburg
Land: Trier-Saarburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 077-170742 (2018-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung: Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA; Abbrucharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@trier-saarburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66911782 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 077-170742
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 176-359805
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen anwesend sein.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 60 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54329 Konz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Haus A, Ebene 2, Zimmer 222
Zusätzliche Informationen: Die Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen anwesend sein.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Krewer
Internetadresse: www.trier-saarburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66911782 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier – Saarburg
Land: Trier-Saarburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebotsabgabe:
Das Angebot muss spätestens zum unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter 1.3) genannten Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss neben der Anschrift auch den Hinweis:
Angebot nicht öffnen.Projekt: Sanierung Schulzentrum Konz Gewerk: Abbrucharbeiten Submission: 8.5.2018, 10.30 tragen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1.) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3.) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 247 930 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-276551
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 077-170742
ABl. S-Ausgabe: 122
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 122-276551 (2018-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 247 930 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-276551
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 077-170742
ABl. S-Ausgabe: 122
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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