Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Memmingen beabsichtigt, die bauliche Anlage der Edith-Stein-Schule, einer 4-zügigen Grundschule, Kneippstraße 22, im Osten Memmingens zu sanieren und zu erweitern.
Das 3-geschossige Schulgebäude mit einer Pausenhalle, Einfachturnhalle und Hausmeisterwohnung (nicht Gegenstand des Auftrags) wurde in den Jahren 1963 bis 1964 in Ziegelbauweise mit Decken in Stahlbetonkonstruktion und Flachdach errichtet.
Die Nutzungen Hort und Aula wurden im Jahr 2006 auf den bestehenden Beton-Kellerwänden der offenen Pausenhalle (jetzt Aula) und Mehrzweckraum (jetzt Hort) errichtet. Oberirdisch befindet sich dieser Gebäudeteil in einem guten Zustand und ist von der Sanierung ausgenommen. Die Keller sind sehr feucht und sind aufgrund z.T. stehenden Wassers nicht nutzbar.
Eine Beschreibung des Bestands mit durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen liegt der Bekanntmachung als Anlage bei. Die der Bekanntmachung beiliegenden Planunterlagen entsprechend dem heutigen Gebäudebestand.
Beschreiung der Planungsaufgabe: Aufgrund des künftigen Schulprofils Inklusion und offene Ganztagesschule sind Räumlichkeiten für den Ganztagesbereich, Küchen- und Speisenbereich (Mensa mit Mischküche) mit einer Nutzungsfläche von ca. 456 m neu zu schaffen. Die Lage des Erweiterungsbaus ist entwurfsabhängig. Ein sparsamer Flächenverbrauch ist wünschenswert. Ziel ist es die Bestandsschule in ein zeitgemäßes und flexibles Lehrgebäude, entsprechend der Beschreibung des künftigen schulischen Konzepts im Sinne eines Lernhauskonzepts, zu überführen.
Die technischen Gebäudeausstattung (Heizung, Sanität, Elektro) sind sanierungsbedürftig und sollen im Zuge der Generalsanierung ersetzt werden. Die Ausstattung des Schulgebäudes mit einer kontrollierten Lüftungsanlage ist nicht vorgesehen. Ausnahme bildet hier die künftige Mensa mit Küche. Die Schule soll flächendeckend vernetzt werden, Stichwort digitales Klassenzimmer (siehe Anlage Maßnahmenbeschreibung mit schulischem Konzept mit Ziele und Anforderungen an das geplante Bauvorhaben).
Die Barrierefreiheit wurde durch Anbau eines Aufzugs im Jahr 2015 weitestgehend erreicht. Aufgrund des Schulkonzepts Inklusion ist die Barrierefreiheit auch für die Erweiterung unabdingbar.
Der energetische Standard ist entsprechend der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung herzustellen.
Der Brandschutz ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen herzustellen.
Die Umsetzung der Bauaufgabe erfolgt nach Umzug der Schule in ein externes Interim.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1 bis 3 für die Generalsanierung und Erweiterung. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgendem Kostenansatz (netto) für die Kostengruppen 300 und 400 von ca. 3 300 000 EUR (Sanierung) und 1 200 000 EUR (Erweiterung) aus, davon entfallen auf die Kostengruppe 400, Anlagengruppe 1 bis 3 ca. 850 000 EUR. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend der HOAI in der Honorarzone II eingestuft.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühjahr 2019 mit der Abgabe des Förderantrags Mitte 2020. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Jahr 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Mitte 2024 erfolgen.