Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Grafing bei München
Postanschrift: Marktplatz 28
Postort: Grafing bei München
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Grafing bei München Technisches Bauamt – Frau Magdon
Telefon: +49 809270324📞
E-Mail: y.magdon@grafing.bayern.de📧
Fax: +49 809270337 📠
Region: Ebersberg🏙️
URL: http://www.grafing.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Grafing
002-FDH-2018 Flachdachabdichtung”
Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Generalsanieung und Erweiterung eines Schulgebäudes – Flachdachabdichtung Flachdachaufbau Terrassen,Gründachaufbau”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 268985.95 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85567 Grafing bei München
Kapellenstraße 15
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau:
Dachrandkonstruktion Neu ca. 100 m;
Bitum. Flachdachaufbau einschl. PIR/PUR Wärmedämmung ca. 615 m;
Gründachaufbau auf Flachdach ca. 300...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau:
Dachrandkonstruktion Neu ca. 100 m;
Bitum. Flachdachaufbau einschl. PIR/PUR Wärmedämmung ca. 615 m;
Gründachaufbau auf Flachdach ca. 300 m;
Terrassen Belag Betonwerkstein ca. 260 m;
Auflast Geländersystem ca. 110 m;
Lichtkuppel 1 St.
Generalsanierung:
Neuabdichtung, Flüssigkunststoff Vordächer ca. 16 m.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 069-152396
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 002-FDH-2018
Titel: Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Grafing – Flachdachabdichtung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: JNS Dachtechnik GmbH
Postanschrift: Im Müllerland 3a-5
Postort: Feldkirchen-Westerham
Postleitzahl: 83620
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 268985.95 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabggeber zu rügen.Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).